STÄRKEN vor Ort - Ein ESF-Programm
[18.06.2009]
Landratsamt Altenburger Land - Koordinierungsstelle
Wer kann ein Mikroprojekt beantragen?
Träger eines Mikroprojektes können Vereine, Bildungsdienstleister, Verbände, Kirchengemeinden und auch Einzelpersonen (z.B. Existenzgründerinnen) sein, die im Landkreis Altenburger Land ansässig sind.Welche Inhalte können gefördert werden?
STÄRKEN vor Ort wird aus dem ESF der Europäischen Union (EU) kofinanziert. Der ESF ist das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der EU. Er leistet einen Beitrag zur Entwicklung der Beschäftigung durch Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, des Unternehmergeistes, der Anpassungsfähigkeit sowie der Chancengleichheit und der Investition in die Humanressourcen. Entsprechend sollen mit STÄRKEN vor Ort gezielt Wege geebnet werden zur Verbesserung der sozialen, schulischen und beruflichen Integration von jungen Menschen und Frauen im erwerbsfähigen Alter mit Problemen beim (Wieder-)Einstieg in das Erwerbsleben; beschäftigungswirksame Potenziale hier vor Ort aktiviert werden, die durch zentrale Förderprogramme wie die Regelförderung des Europäischen Sozialfonds (ESF) bisher nicht erreicht wurden. Konkret können über STÄRKEN vor Ort Projekte gefördert werden, die sich folgenden vier Kategorien zuordnen lassen:- Unterstützung der schulischen, sozialen & beruflichen Integration von Jugendlichen,
- Unterstützung der sozialen & beruflichen Integration von Frauen,
- Verbesserung des sozialen Klimas durch Förderung der Teilhabe, Chancengleichheit & sozialen Integration
- "Alles für mehr Beschäftigung".
Die Projektdurchführung bezieht sich auf Personen, die im Altenburger Land ihren Wohnsitz haben und muss im Landkreis erfolgen.
Welche Kosten können erstattet werden?
Förderfähig sind Sach- und Personalausgaben. Personalausgaben müssen abgrenzbar und projektbezogen sein. Ausrüstungs- und Investitionsgüter können nur bis zur Höhe von 150 Euro gefördert werden. Ausrüstungs- und Investitionskosten über 150 Euro unterliegen der AfA und werden nur anteilig gefördert. Baumaßnahmen sind grundsätzlich nicht förderfähig.Wie hoch ist die Förderung?
Mit nichtrückzahlbaren Zuschüssen in Höhe von bis zu 10.000 Euro werden geeignete Mikroprojekte angeregt und unterstützt. Eine Kofinanzierung ist nicht möglich. Es stehen 2009 für den Landkreis Altenburger Land 100.000 Euro für Mikroprojekte zur Verfügung. Grundsätzlich ausgeschlossen sind die Förderung bereits laufender Projekte und die finanzielle Aufstockung größerer Vorhaben.Wo kann man sich für eine Förderung bewerben?
Anträge für die Förderung von Mikroprojekten können an die Koordinierungsstelle "STÄRKEN vor Ort" des Landratsamtes Altenburger Land gestellt werden:Koordinierungsstelle STÄRKEN vor Ort
Landratsamt Altenburger Land
Jörg Seifert
Lindenaustraße 9
04600 Altenburg
Tel.: 03447 586217
Fax: 03447 586226
Email: joerg.seifert@altenburgerland.de
Ein Antragsformular zum Ausfüllen und Ausdrucken finden Sie unter http://www.www.esf-regiestelle.eu oder hier im Downloadbereich auf der rechten Seite.
Welche Fristen sind zu beachten?
Interessierte wenden sich bitte an die Koordinierungsstelle. Der Projektbeginn ist jederzeit innerhalb des Planungsjahres 2010 möglich. Das Projektende ist für den 31.12.2010 festgelegt. Für das Jahr 2011 sind Projekte neu einzureichen. Interessierte Projektbewerber können Beratungstermine in der Koordinierungsstelle, Lindenaustraße 9, Zimmer 210, buchen.Wer entscheidet über die Förderung?
Die Entscheidung über eine Förderung wird durch den Begleitausschuss auf lokaler Ebene getroffen. Der programmbezogene Ausschuss besteht aus Vertretern der Zielgruppen, des Trägers der Grundsicherung, des Jugendamtes, der Gleichstellungsbeauftragten, der Kirchengemeinden, regionaler Netzwerke und der beteiligten Ämter. Er wird in seiner Entscheidungsfindung durch die lokale Koordinierungsstelle betraut.STÄRKEN vor Ort wird gefördert von:
in Kofinanzierung durch das Landratsamt Altenburger Land