Information zu den Badegewässern im Altenburger Land

[08.02.2010]

Gewässer, die als Badegewässer ausgewiesen sind, müssen hinsichtlich ihrer Gütekriterien, insbesondere der mikrobiologischen Wasserqualität, bestimmten Anforderungen gerecht werden. Diese Anforderungen sind in der EG-Badegewässerrichtlinie vom 15. Februar 2006 festgeschrieben und werden in die Thüringer Verordnung über die Qualität und Bewirtschaftung der Badegewässer, die im Entwurf vorliegt, übernommen.

Die Einhaltung der Grenzwerte wird durch regelmäßige Untersuchungen überwacht. Mitarbeiter des Fachdienstes Gesundheit des Landratsamtes Altenburger Land entnehmen von Anfang Mai bis Mitte September monatlich Wasserproben an folgenden Badegewässern:

- See Haselbach
- See Pahna
- See Prößdorf
- Hainbergsee Meuselwitz

Die Badeseen Pahna, Prößdorf, und Meuselwitz sind Bestandteil der Badegewässerliste der Europäischen Union. Die erhobenen Daten dieser Badeseen werden vom Bundesministerium gesammelt und der EU-Kommission übermittelt. Diese Werte und die weiterer Thüringer Badegewässer können während der Saison vom 15. Mai bis 15. September stets aktuell unter der Internetadresse http://www.thueringen.de/de/tllv eingesehen werden.

Informationen zu den Grenzwerten, dem Untersuchungsumfang und der Untersuchungsfrequenz erhalten Sie auch telefonisch unter 03447 586-829.

Unter dieser Telefonnummer ist es auch möglich, weitere Fragen zur Wasserqualität zu stellen oder Ihre eigenen Vorschläge, Meinungen und Beschwerden vorzubringen. Dies bezieht sich auch auf die Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Badegewässerlisten der Europäischen Union. Voraussetzung für die Aufnahme in diese Liste ist bei einer geeigneten Wasserqualität ein Antrag der Gemeinde bzw. des Eigentümers des Gewässers.

Dr. med. Bernhard Blüher,
Fachdienstleiter Gesundheit

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Kontaktdaten
Landratsamt Altenburger Land
Fachdienst Öffentlichkeitsarbeit
Fachdienstleiterin: Silke Manger
Lindenaustraße 9
04600 Altenburg
Telefon: 03447 586-270
Telefax: 03447 586-277
E-Mail
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