Frauen /Gleichstellungsbeauftragte
Seit 1990 gibt es im Altenburger Land eine Gleichstellungsbeauftragte. Gesetzliche Grundlage bildet dafür der verfassungsrechtliche Grundsatz aus Artikel 3 GG sowie das Thüringer Gleichstellungsgesetz (ThürGleichG). Ziel ihrer Arbeit ist es, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männer in allen Bereichen des öffentlichen Lebens durch geeignete Maßnahmen zu fördern und sicherzustellen.
Im Rahmen ihrer Tätigkeit ist Sie Mitglied im
- Begleitausschuss "Stärken vor Ort"
- Regionale Arbeitsgruppe "Altenburger Land"
Sie ist die Vertreterin der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Arbeitskreis Frauen und Wirtschaft in Thüringen. Zudem ist Sie die Organisatorin des Unternehmerinnenstammtisches mit derzeit 75 Unternehmerinnen im Altenburger Land.
- Begleitausschuss "Stärken vor Ort"
- Regionale Arbeitsgruppe "Altenburger Land"
Sie ist die Vertreterin der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Arbeitskreis Frauen und Wirtschaft in Thüringen. Zudem ist Sie die Organisatorin des Unternehmerinnenstammtisches mit derzeit 75 Unternehmerinnen im Altenburger Land.
Förderung
" Förderung von Frauenzentren, Begegnungsstätten und gleichstellungsrelevanten Veranstaltungen durch den Landkreis Altenburger Land" Förderung von Frauenzentren, Frauenhäusern und gleichstellungsrelevante Veranstaltungen durch das Land Thüringen. Nähere Information finden sie auf der Homepage des Freistaates Thüringen unter: http://www.thueringen.de/de/gb/themen/richtlinien/content.html
- weitere Informationen
- Frauenschutzwohnungen
- Schwangerschaftsberatungsstelle
- Wichtige Telefonnummern
- Frauenzentrum, Begegnungsstätten und Veranstaltungen
- Richtlinie zur Vergabe von Fördermitteln auf dem Gebiet der Gleichstellung im Landkreis Altenburger Land
- Girls Day
- Unternehmerinnenstammtisch
- Ehrenamtsbüro
- Arbeitskreis FrauenPerspektiven
- Arbeitskreis Familie schafft Zukunft