Jagd
Jagdschein
Wer die Jagd ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten sowie den Jagdausübungsberechtigten vorzeigen.Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Behörde als Jahresjagdschein für höchstens drei Jagdjahre erteilt.
Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass der Bewerber im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat.
Eine Voraussetzung um zur Jägerprüfung zugelassen zu werden ist der Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung zur Jägerprüfung.
Jungjägerausbildung der Jägerschaft Gera e. V.
Ansprechpartner:
Udo Meyer, Telefon: 0365 52286
Petra Krischker, Telefon: 036605 84558