Menschen mit Behinderungen

Schwerbehindertenausweis

Wer eine Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft bzw. einen Schwerbehindertenausweis begehrt, kann einen entsprechenden Antrag stellen. Ab dem 01.05.2008 befinden sich die Ansprechpartner beim Landratsamt Altenburger Land Fachdienst Schwerbehinderten- und Blindenrecht. Die Wege werden kürzer, die Betreuung vor Ort wird besser. Gerade für ältere, kranke und behinderte Mitbürger eine wesentliche Erleichterung. Die Anträge liegen im Bürgerservice des Landratsamtes Altenburger Land bereit und können dort ebenfalls abgegeben werden.

Der Fachdienst Schwerbehindertenrecht/Wohn- und Elterngeld ist zu erreichen:
Landratsamt Altenburger Land
Postfach 11 65
04581 Altenburg
Telefon: 03447 586-548
Telefax: 03447 586-599
E-mail: schwerbehindertenrecht@altenburgerland.de

Öffnungszeiten:
Dienstag:09:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:09:00 - 16:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten sind Beratungstermine auch nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Blindengeld

Nach dem Thüringer Blindengeldgesetz erhalten Blinde, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Thüringen haben, zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen Blindengeld ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen.

Blind ist, wem das Augenlicht vollständig fehlt. Gleichgestellt sind Personen, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 beträgt oder bei denen gleichzuachtende Störungen des Sehvermögens vorliegen.

Das Blindengeld beträgt 220 Euro monatlich.

Befindet sich der blinde Mensch in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung verringert sich das Blindengeld auf 50 Euro monatlich.

Erhält der blinde Mensch Leistungen der häuslichen Pflege, der teilstationären Pflege oder der Kurzzeitpflege beträgt das Blindengeld bei der Pflegestufe I 100 Euro monatlich und bei den Pflegestufen II und III 70 Euro monatlich.

Der Antrag auf Gewährung von Blindengeld ist an das örtlich zuständige Landratsamt zu richten. Den Antrag auf Blindengeld erhält man im Bürgerservice des Landratsamtes oder abrufbar unter folgender Seite:

Antrag auf Gewährung von Blindengeld nach ThürBliGG

Blindenhilfe

Blinden Menschen wird zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen Blindenhilfe gewährt, soweit sie keine gleichartigen Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften erhalten.

Die Blindenhilfe ist an eine Prüfung der Bedürftigkeit gebunden. Ihre Höhe hängt von der Einkommens- und Vermögenssituation der Betroffenen ab.

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Einrichtungen der Eingliederungshilfe
Links
Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht
Anträge auf der Homepage des Thüringer Landesverwaltungsamt (z.B. Blindengeld, Blindenhilfe, schwerbehinderte Menschen)
Kontaktdaten
Landratsamt Altenburger Land
Fachdienst Schwerbehindertenrecht/Wohn- und Elterngeld
Fachdienstleiterin Gabriele Opelt
Theaterplatz 7/8
04600 Altenburg
Telefon: 03447 586-548
E-Mail

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