Kreistag

Die Sitzungen des Kreistages finden im Landratsamtsgebäude Lindenaustraße 9 in Altenburg statt Die Sitzungen des Kreistages finden im Landratsamtsgebäude Lindenaustraße 9 in Altenburg statt

Organe des Landkreises

Der Landkreis wird durch den Kreistag und die Landrätin nach den Bestimmungen der Thüringer Kommunalordnung verwaltet.

Landrätin

Die Landrätin vertritt und repräsentiert den Landkreis nach außen. Sie wurde für die Dauer von sechs Jahren von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt. Vertreter der Landrätin sind die hauptamtliche sowie die zwei ehrenamtlichen Beigeordneten des Landkreises. Die Landrätin vollzieht die Beschlüsse des Kreistags und seiner Ausschüsse. Sie hat den Kreistag über alle wichtigen, den Landkreis und seine Verwaltung betreffenden Angelegenheiten zu unterrichten.
Die Landrätin leitet die Kreisverwaltung. Sie ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben, für den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung verantwortlich und regelt die innere Organisation der Kreisverwaltung. Sie regelt in eigener Verantwortung die Geschäfte der Verwaltung. Die Landrätin ist allein zuständig bei laufenden Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises, die für den Landkreis keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen. Zuständig ist die Landrätin auch für die Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises. Diese Aufgaben sind grundsätzlich Pflichtaufgaben. Es sind staatliche Aufgaben, die hauptsächlich den einheitlichen Vollzug von Bundes- und Landesgesetzen betreffen, z. B. Bauaufsicht, Gewerberecht, Natur- und Umweltschutz, Fahrerlaubniswesen usw.

Die letzte Landratswahl fand am 22. April 2012 statt, bei der Sieghardt Rydzewski und Michaele Sojka die meisten Stimmen erhielten. In der Stichwahl am 06. Mai 2012 wurde Michaele Sojka zur Landrätin des Landkreises Altenburger Land gewählt.

Kreistag

Der Kreistag besteht aus der Landrätin und 46 ehrenamtlichen Kreistagsmitgliedern. Die Kreistagsmitglieder werden von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die letzten Wahlen zum Kreistag fanden am 07. Juni 2009 statt.

Der Kreistag beschließt über die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises, soweit er nicht die Beschlussfassung einem beschließenden Ausschuss übertragen hat oder die Landrätin zuständig ist. Die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises sind überörtliche Angelegenheiten, deren Bedeutung über das Kreisgebiet nicht hinausgeht. Dies betrifft vor allem eine große Anzahl von Pflichtaufgaben wie z.B. Abfallentsorgung, Gesundheits- und Sozialwesen, überörtlicher Personennahverkehr, Schulträgerschaft, Jugendhilfe, Kreisstraßen - sowie freiwillige Aufgaben, z.B. Wirtschaftsförderung, Kultur, Fremdenverkehr, Musikschule, Volkshochschule.

Die Sitzungen des Kreistages sind öffentlich. Zu Beginn jeder regulären Sitzung haben die Einwohner des Landkreises die Möglichkeit, sich mit Fragen, die Angelegenheiten des Landkreises betreffen, an den Kreistag bzw. die Landrätin zu wenden.

Die Sitzungen des Kreistages werden vom Vorsitzenden geleitet, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter. Der Kreistag hat Fritz Schröter zu seinem Vorsitzenden gewählt, Wolfgang Scholz zu dessen Stellvertreter.



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Weitere Informationen
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Ausschüsse
Kreistagsmitglieder
Kontaktdaten
Landratsamt Altenburger Land
Büro Kreistag
Lindenaustraße 9
04600 Altenburg
Telefon: 03447 586-213
Telefax: 03447 314062
buero.kreistag@altenburgerland.de

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