Angelverbot aufgehoben

[13.08.2008]

Angelverbot am Haselbacher See auch auf Thüringer Seite aufgehoben

Das Angelverbot, dass seit Ende Juli aufgrund des Koi-Herpes-Virus für den Haselbacher See Bestand hatte, ist zum 11.08.2008 auch auf der Thüringer Seite aufgehoben wurden. Zu dieser Entscheidung ist der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung nach Absprache mit der Veterinärbehörde des Landkreises Leipziger Land und gemeinsamer Bewertung der epidemiologischen Situation sowie Vorortkontrollen am Haselbacher See gekommen.

Die Nutzung des Haselbacher Sees zur Speisefischgewinnung wird aber nur zum Eigenverbrauch, nicht zum Verkauf gestattet. Ein Verbringen von Fischen in andere Gewässer ist verboten. Zudem wird der Pächter des Haselbacher Sees auf Thüringer Seite zusätzlich auf die Pflicht zur Anzeige eines Tierseuchenverdachts (§ 9 Tierseuchengesetz) im Fall von vermehrt erkrankten und/oder verendeten Fischen hingewiesen. Die Veterinärbehörden des Landkreises Leipziger Land und Altenburger Land werden die Situation weiter genau beobachten und bleiben in regelmäßigem Informationsaustausch.


i. A.

Franziska Kühne
Fachdienst Öffentlichkeitsarbeit

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Fachdienst Öffentlichkeitsarbeit
Fachdienstleiterin: Silke Manger
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