Häufig gestellte Fragen zu Corona
Vor einem Anruf an unserer Hotline 03447 586-888 bitten wir die nachfolgenden Antworten zum aktuellen Geschehen zu lesen. Hier beantwortet das Gesundheitsamt Altenburger Land bereits die wichtigsten Fragen.
Stand der FAQ´s: 08.06.2022
Fragen zu positiven Testergebnissen |
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Mein Corona-Test ist positiv. Wie geht es jetzt weiter?
Wenn Sie positiv im PCR-Test getestet wurden begeben Sie sich bitte sofort in Quarantäne. Auch wenn Sie vom Gesundheitsamt noch keine Information erhalten haben. Mittels schriftlicher Anordnung wird Ihnen die Quarantäne angeordnet. Die Quarantäne beginnt im Regelfall an dem Tag, an denen das Probenmaterial für den PCR-Test entnommen wurde.
Bsp.: PCR-Test am 01.01.2022 – Quarantäne vom 01.01.2022 bis 10.01.2022
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Mein Schnelltest ist positiv. Was muss ich machen?
Sollten Sie im häuslichen Umfeld selbst einen Schnelltest durchgeführt haben und dieser zeigt ein positives Ergebnis an, ist folgendes zu beachten.
a.) Haben Sie zusätzlich Symptome, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt um eine Krankschreibung ausstellen zu lassen und einen weiteren Test (Antigenschnelltest oder PCR-Test) zu vereinbaren.
b.) Ohne Symptomatik gehen Sie bitte in ein Schnelltestzentrum. Sollte sich das Ergebnis vor Ort bestätigen, haben Sie sich abzusondern. Sie haben die Möglichkeit das positive Ergebnis des Schnelltestes an das Gesundheitsamt zu übersenden (corona.kontakt@altenburgerland.de) und ein Quarantäneschreiben zu erhalten. Sollten Sie zusätzlich zum Quarantäneschreiben noch ein Genesenennachweis benötigen, müssen Sie zusätzlich einen PCR-Test durchführen lassen. Dies können Sie in beauftragten Testzentren im Altenburger Land tun, wenn diese eine solche Leistung anbieten oder über das Gesundheitsamt einen Termin vereinbaren. Dazu vereinbaren Sie bitte über die 03447 586-888 einen Termin für einen Abstrich.
Sie haben sich auch bereits bei Vorliegen eines positiven Schnelltests häuslich zu isolieren und Kontakte zu unterbinden.
Fragen zur Quarantäne |
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Wer muss in Quarantäne?
Alle mittels PCR-Test oder Antigenschnelltest positiv getesteten Personen.
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Wie lange dauert die Quarantäne?
Die Quarantänedauer beträgt 10 Tage. Die Verkürzung auf 5 Tage (Endisolation an Tag 6) ist möglich, wenn am 4. und 5. Tag der Quarantäne keine Symptome mehr vorhanden waren. Das Gesundheitsamt empfiehlt dennoch einen Antigenschnelltest zum Ender der Quarantäne, um sicherzustellen, dass keine Infektion mehr vorliegt.
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Ich habe noch kein Schreiben zur Quarantäne erhalten?
Nachdem das Gesundheitsamt Kenntnis hat, dass bei einer Person COVID-19 nachgewiesen wurde, wird schriftlich die Quarantäne angeordnet.
Dies setzt aber voraus, dass wir alle Daten, die relevant sind, erhalten und erfasst haben.
Sollten Sie den Test in einer anderen Teststation bzw. in einer Arztpraxis oder in einem Krankenhaus vorgenommen haben, ist es zwingend notwendig, dass diese uns das Testergebnis übermitteln.
Sollte Ihr positiver Test länger als 7 Tage zurückliegen und Sie noch kein Quarantäneschreiben erhalten haben, können Sie sich an die 03447 586 888 wenden bzw. uns eine E-Mail zukommen lassen an gesundheit@altenburgerland.de
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Wie soll ich mich während der Quarantäne verhalten?
In Quarantäne befindliche Personen dürfen die eigene Wohnung bzw. das eigene Grundstück nicht verlassen. Sie dürfen den öffentlichen Raum nicht betreten und auch keinen Besuch empfangen.
Darf ich mit dem Hund spazieren gehen in der Quarantäne? Nein.
Darf ich die öffentlichen Verkehrsmittel (Bus, Bahn,Taxi,..) nutzen, um zum Nach – bzw. Freitest zu kommen? – Ein klares NEIN. Sie sind bereits positiv getestet. Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen, können Sie Ihre Mitmenschen anstecken!
Darf ich einkaufen gehen? Nein.
Wer kauft dann ein? z.B. ein Nachbar, ein Freund, Familienangehörige, die nicht in Quarantäne sind.
Wenn Sie in eine Notlage kommen, rufen Sie bitte die Hotline 03447-586-888 an.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes können Ihnen bei Versorgungsengpässen weiterhelfen.
Verhaltenshinweise des RKI:
Fragen zum Genesenennachweis |
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Ich bin genesen und möchte die Privilegien für Genesene in Anspruch nehmen. Wo erhalte ich die behördliche Bescheinigung, die mir bestätig, dass ich eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 überstanden habe?
Alle Personen des Landkreises, die sich ab dem 1. Dezember 2020 mit dem Coronavirus infiziert hatten und wieder genesen sind, erhalten auf dem Postweg eine entsprechende Bescheinigung des Gesundheitsamtes zugesandt, der sogenannte Genesenennachweis. Voraussetzung für die Ausstellung eines Genesenenanchweises ist ein positiver PCR-Test.
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Ich möchte meinen Genesenennachweis digitalisieren lassen. Wo kann ich mich hinwenden?
In den meisten Apotheken werden die Impfzertifikate sowie die Genesennachweise digitalisiert.
Sollten Sie sich bei Ihrer Stammapotheke unsicher sein, ob dieser Service angeboten wird, können Sie sich vorher telefonisch erkundigen. Ist Ihnen die Telefonnummer nicht bekannt bzw. sollten Sie nach anderen Apotheken suchen, steht Ihnen die Internetseite www.Mein-Apothekenmanager.de zur Verfügung.
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Wie lang ist der Genesenennachweis gültig?
Der Nachweis der Genesung ist ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven PCR-Testes gültig.
Fragen zum Impfen |
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Ich möchte mich impfen lassen. Wo kann ich mich informieren?
Für die Impfungen in Thüringen ist die Kassenärztliche Vereinigung zuständig. Informationen rund um die Corona-Schutzimpfung finden Sie auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen sowie der Internetseite https://www.impfen-thueringen.de
Die Terminvergabe kann online vorgenommen werden unter https://www.impfen-thueringen.de sowie telefonisch unter der Tel.-Nr. 03643 495 04-90.
Für Fragen zur Impfung selbst gibt es u. a. Telefonnummern der Krankenkassen.
AOK PLUS
Unter der kostenfreien Servicenummer 0800 226 65-50 informiert ein 55-köpfiges Team aus Ärztinnen und Ärzten sowie medizinisch ausgebildetem Fachpersonal rund um die Uhr zur Corona-Schutzimpfung.
BARMER
Die kostenlose Hotline 0800 84 84 111 steht uneingeschränkt allen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern rund um die Uhr zur Verfügung.
Betriebskrankenkassen (BKK)
Hotline zum Coronavirus: 0211 9065 – 666
DAK-Gesundheit
Täglich rund um die Uhr ist folgende Rufnummer geschaltet: 040 325 325 800. (Sie zahlen lediglich den Anruf zum Ortstarif).
IKK classic
Kostenlose Beratung zu medizinischen Fragen rund um die Corona- Impfung: Versicherte erreichen die medizinische Hotline an sieben Tagen in der Woche rund um Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 455 1000.
Kaufmännische Krankenkasse (KKH)
Gesundheitshotline: 089 95 00 84 188 (auch bei Fragen rund um das Coronavirus)
Techniker Krankenkasse (TK)
Die Rufnummer 040 46 06 61 91 60 ist für Sie von Montag bis Freitag 8 - 20 Uhr geschaltet. Außerhalb dieser Zeiten können Sie sich online mit Fragen an das TK-ÄrzteZentrum wenden und erreichen die Ärztinnen und Ärzte 356 Tage im Jahr, rund um die Uhr unter 040 46 06 61 91 00.
Weitere Informationen gibt es auch hier auf der Homepage des Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.
Im Altenburger Land befindet sich die Impfstelle des Landkreises in Schmölln, Robert-Koch-Straße 95 (Klinik). Der Zugang ist barrierefrei.
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit sich von seinem Hausarzt impfen zu lassen. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrem Hausarzt.
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Wirkt die Corona-Schutzimpfung auch gegen die neuen Virusvarianten?
Alle in Deutschland zugelassenen Impfstoffe sind nach aktuellem Stand der Wissenschaft auch gegen neue Virusvarianten wirksam.
Darum empfiehlt das RKI den noch nicht grundimmunisierten Personen dringend, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen und hierbei auf einen vollständigen Impfschutz zu achten. Bereits vollständig Geimpfte sollten gemäß STIKO-Empfehlungen die Möglichkeit der Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) drei Monate nach der Grundimmunisierung nutzen.
Erste Daten bezüglich der Schutzwirkung vor der Omikron-Variante zeigen eine geringere Wirksamkeit im Vergleich zur Delta-Variante. Nach Verabreichung einer Auffrischungsimpfung wurde jedoch eine gute Schutzwirkung gegenüber einer symptomatischen Infektion mit der Omikron-Variante festgestellt.
Aktuelle Studien deuten darauf hin, dass der Impfstoff COVID-19 Vaccine Janssen von Johnson & Johnson – im Unterschied zu den anderen zugelassenen Impfstoffen – eine vergleichsweise geringere Wirksamkeit gegenüber der Delta-Variante aufweist. Zur Optimierung der Grundimmunisierung und Erhöhung des Schutzes empfiehlt die am Robert Koch-Institut (RKI) ansässige Ständige Impfkommission (STIKO) Personen, die bisher eine Impfstoffdosis der COVID-19 Vaccine Janssen erhalten haben, eine zusätzliche mRNA-Impfstoffdosis ab vier Wochen nach der Janssen-Impfung.
Die Wirksamkeit der Impfstoffe und ihre Wirkung gegen Virusvarianten werden kontinuierlich überprüft. Alle Hersteller planen zudem verschiedene Anpassungen ihrer Impfstoffe, die – falls es notwendig sein sollte – auch vor künftig auftretenden Virusvarianten schützen.
Quelle: Gemeinsam gegen Corona
Mein Kind ist positiv getestet, wie verhalte ich mich? |
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Bin ich als Elternteil nun auch in Quarantäne?
Nein. Ihr Kind ist infiziert und ist damit in Quarantäne. Sie als Elternteil gelten als Kontaktperson und müssen sich daher nicht häuslich absondern. Sie sind nur Zuhause um die Betreuung abzusichern. Sie erhalten keine gesonderte Quarantäneanordnung.
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Wie muss ich mich nun gegenüber meinem Arbeitgeber verhalten?
Informieren Sie ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich. Zunächst muss geklärt werden, wie und von welchem Elternteil die Betreuung des Kindes abgesichert werden kann. Dabei können sich die Eltern die Betreuungszeit auch tageweise teilen. Dies muss allerdings klar mit den Arbeitgebern geklärt werden. Die schriftliche Quarantäneanordnung Ihres Kindes gilt als Nachweis für Ihren Arbeitgeber. Sie haben daher eine Kopie dieser Anordnung an Ihren Arbeitgeber zu senden.
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Welche finanziellen Auswirkungen hat dies für mich?
Genaue Auskünfte kann Ihnen das für die Entschädigung zuständige Thüringer Landesverwaltungsamt geben.
Die Hotline des Thüringer Landesverwaltungsamtes ist Dienstag von 10:00 – 12:00 Uhr und Donnerstag 10:00 bis 12:00 Uhr sowie 14:00 bis 16:00 Uhr geschalten.
Generell sollten Sie sich aber immer zunächst an Ihren Arbeitgeber wenden, ob Sie eventuell Anspruch auf Sonderurlaubstage oder dergleichen haben.
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Wie wird mein Arbeitgeber abgesichert?
Ihr Arbeitgeber kann bei der zuständigen Stelle im Einzelfall einen Antrag auf Entschädigung gem. § 56 Abs. 1a IfSG stellen. Der Antrag ist ausschließlich online unter www.ifsg-online.de zu stellen. Dort befinden sich auch umfangreiche Informationen zur Antragstellung.
Fragen zum Coronavirus, Covid-19, SARS-CoV-2 |
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Was bedeutet der Erreger?
Die Covid-19 Infektion wird durch so genannte Coronaviren des Typs SARS-CoV-2 verursacht (SARS steht für Severe Acute Respiratory Syndrome (Schweres Akutes Atemwegssyndrom)). Der Erreger SARS-CoV-2 ist verwandt mit dem Erreger der SARS Epidemie (2002/2003) und der MERS Epidemie (2012). Ansonsten sind Coronaviren in vielen Fällen für typische Erkältungskrankheiten verantwortlich.
Bei SARS-CoV-2 handelt es sich um ein behülltes lineares RNA Virus. Die Eiweiße der Hülle, insbesondere die so genannten Spike Proteine, sind die Grundlage für die mittlerweile entwickelten Impfstoffe. Dabei wird der Bauplan dieses Eiweißes entweder als mRNA (BioNTech; Moderna) oder als Teil eines Vektor-Virus (harmloses Trägervirus) (AstraZeneca; Jojnson&Johnson) in die Körperzellen eingeschleust, die dann das Viruseiweiß (aber eben kein Virus) produzieren, und so eine Immunabwehr auslösen, die dann als Immungedächtnis einen langanhaltenden Schutz erlaubt.
Der neue Stamm SARS-CoV-2 ist auf einem Markt in Wuhan (China) aus dem Tierreich auf den Menschen übergesprungen, und verursacht leichte bis schwerste Infektionen der oberen und unteren Atemwege. Es ist eine ernsthafte, mitunter auch lebensbedrohliche Krankheit. Die ersten Fälle sind in China in der Provinz Hubei im Dezember 2019 aufgetreten.
Erkältungen, Grippe oder „grippale Infekte“ zeigen zum Teil ähnliche Symptome, werden aber von anderen Erregern verursacht (RS-Viren, Parainfluenzaviren, Influenzaviren).
In den ersten Wellen gab es meist klare Infektionsketten (vor allem Reiserückkehrer). Mittlerweile treten aber wesentlich breitere, diffusere Infektionsgeschehen auf, bei denen sich trotz Ermittlung nicht klären lässt, wo die betroffenen sich infiziert hat.Der Fachdienst Gesundheit Altenburg verfährt nach den geltenden Verordnungen des Landes Thüringen, dem Infektionsschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland und nach den jeweils aktuellsten Empfehlungen des Robert Koch Institutes. Die jeweiligen Landkreise haben jedoch die Möglichkeit, individuell zu verschärfen, jedoch nicht abzuschwächen. Aufgrund des Infektionsgeschehens bzw. der steigenden Inzidenz wird unsere Kontaktnachverfolgung stetig angepasst.
Jeder Fall wird einzeln geprüft und einzeln anhand eines Kataloges von Kriterien entschieden, wie mit der Quarantäne umgegangen wird.
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Wie erfolgt die Übertragung?
Die Übertragung erfolgt hauptsächlich durch Tröpfcheninfektion. Die Tröpfchen (> 5 μm) entstehen beim Husten oder Niesen und können somit über geringe Distanz auf die Schleimhäute der Atemwege von Kontaktpersonen gelangen. Auch eine Übertragung über Aerosole mit sehr kleinen Tröpfchen (<2,5 μm) ist möglich. Diese breiten sich noch weiter im Raum aus und sinken langsamer zu Boden. Die Sinkgeschwindigkeit liegt bei etwa 1m /12 h, das heißt die infektiösen Partikel bleiben sehr lange im Raum in der Luft.
Eine Übertragung durch direkten Handkontakt mit kontaminierten Flächen und darauffolgenden Hand-Mund- oder Hand-Nasen-Kontakt (z. B. Händeschütteln) ebenso wie eine aerogene Übertragung durch Tröpfchenkerne (< 5 μm), beim Sprechen, Atmen, Husten oder Niesen ist möglich.
Die Tröpfcheninfektion tritt vor allem auf, wenn Menschen näher als 1,5 m aneinander kommen.
Daneben ist eine Übertragung auch durch Schmutz-Schmier-Infektion möglich.
Es gibt Hinweise, dass der Erreger möglicherweise mehrere Tage (bis 72 Stunden) auf Oberflächen infektiös bleiben kann.
Inkubationszeit: Die Inkubationszeit ist die Zeit zwischen der Erregeraufnahme und dem Auftreten erster Krankheitszeichen und liegt bei Erkrankung an Covid-19 bei 1-12,5 Tagen.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit: Die Erkrankten sind bereits vor Beginn der Beschwerden ansteckend. Die höchste Ansteckungsgefahr scheint in den letzten 2-4 Tagen vor Symptombeginn zu sein.
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Welche Symptome verursacht die Erkrankung?
- trockener Husten
- Fieber
- Muskel- und/oder Gliederschmerzen
- Atemnot
- Erschöpfung
- Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns
- Durchfall
Mögliche typische Symptome sind:
Nicht alle Covid-19-Infektionen laufen mit typischer Symptomatik ab. Bei einem unkomplizierten Verlauf gehen die Beschwerden nach 5 bis 7 Tagen zurück. Die Schwere der Erkrankung kann sehr unterschiedlich sein. Eine Covid-19-Infektion kann mit leichten oder fast ohne Beschwerden verlaufen. Sie kann dagegen aber auch mit schweren und schwersten Krankheitsverläufen einhergehen, die im schlimmsten Fall zum Tod führen.
Im Gegensatz zur Grippe kann es bei COVID-19 zu einer Entzündung der Innenauskleidung der Blutgefäße (Endothel) kommen, die dann über eine Aktivierung der Blutplättchen und des Gerinnungssystems zu Verschlüssen der Blutgefäße führt. Dadurch tritt der Tod oft in Form eines Schlaganfalles, Herzinfarktes, Lungenembolie oder auch Lungenversagens (Verschluss vieler Lungengefäße) sowie Multiorganversagen ein.
Ein Teil der symptomatisch Erkrankten entwickelt das so genannte Long COVID Syndrom, eine Erkrankung, die durch schnelle Ermüdbarkeit, Erschöpfung, Konzentrationsstörungen und vieles andere charakterisiert ist. Die Dauer liegt oft bei mehreren Wochen bis zu 3 Monaten, in einzelnen Fällen auch wesentlich länger. Die bleibenden Langzeitfolgen sind aktuell noch nicht sicher einschätzbar.
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Wer ist besonders gefährdet?
- Immundefekte
- Chronisch obstruktive Bronchitis (COPD)
- Mukoviszidose
- Diabetes mellitus
- Herzinsuffizienz (Pumpschwäche des Herzens)
- Niereninsuffizienz
- Leberinsuffizienz
- Schlaganfall, Herzinfarkt
- Asthma bronchiale (nur wenn schlecht kontrolliert)
- Krebserkrankung
- HIV/AIDS
- Immunsuppressive Therapie (Cortison etc.)
- Zytostatische Therapie (Chemotherapie bei Krebs)
Allgemein steigt das Risiko mit dem Alter ab 50-60 Jahre stetig an. Vor allem ältere Menschen (über 80 Jahre) und Menschen mit Vorerkrankungen sind gefährdet. Vorerkrankungen, die ein besonderes Risiko darstellen sind nach derzeitiger Kenntnis:
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Wie erfolgt die Therapie/ Behandlung?
Es gibt noch keine etablierte spezifische Therapie. Es ist nur möglich symptomatisch zu behandeln, d.h. Fiebersenkung, Beatmung, Ruhe etc.. Ansonsten versucht man bei den kritischen Verläufen eine überschießende Immunreaktion zu dämpfen, und die Bildung von Blutgerinnseln zu hemmen.
Wenn Sie typische Symptome (Husten, Fieber, Atemnot) wahrnehmen, sollten Sie zunächst telefonisch Ihren Hausarzt anrufen, und mit diesem abstimmen, wie Sie weiter vorgehen. Bitte gehen Sie nicht einfach in das Wartezimmer oder in die Notaufnahmen.
Ihr Arzt entscheidet dann, je nach Fall, ob ein COVID-19 Test durchgeführt werden soll oder nicht.
PCR-Tests
Der Test (PCR) weist das SARS-CoV2 Virus (Erreger der Coronapandemie COVID-19) selbst nach. Ein positiver Nachweis bedeutet demnach, dass der Betreffende das Virus im Rachen/Nasenraum trägt und als infektiös einzustufen ist.
In den aktuellen Coronatests werden 2 Sequenzen getestet, um somit einen spezifischen Nachweis des Erregers SARS-CoV-2 zu erbringen. Die Polymerase-Kettenreaktion (PCR) ist dazu als Standardverfahren etabliert und liefert qualitätsgesicherte und zuverlässige Ergebnisse. Das Verfahren muss so gemacht werden um sicher zwischen SARS-CoV2 und anderen Viren aus der Gruppe der Coronaviren zu unterscheiden.
Schnelltest
Schnelltests (POC; Antigentest): Schnelltests werden in den Testzentren durchgeführt. Nähere Informationen zu den Testangeboten im Landkreis finden Sie hier.
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Was ist bei einer Erkrankung außerdem zu beachten?
Um eine Weiterverbreitung zu vermeiden, sollten Sie den Kontakt zu anderen Menschen möglichst einschränken, besonders zu Säuglingen, Kleinkindern und Schwangeren sowie Senioren und Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder mit Grunderkrankungen.
Bleiben Sie in der akuten Krankheitsphase zu Hause und halten Sie Bettruhe ein.
Sorgen Sie für eine regelmäßige Durchlüftung des Krankenzimmers bzw. Aufenthaltsraumes.
Antibiotika sind wirkungslos bei Krankheiten, die durch Viren ausgelöst werden. Sie kommen gegebenenfalls zum Einsatz, wenn zusätzlich bakteriell verursachte Komplikationen auftreten.
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Welche Schutzmaßnahmen sind möglich?
- Reduzieren der persönlichen Kontakte auf das Mindestmaß.
- Nicht zwingend notwendige Reisen vermeiden
- Meiden aller Ansammlungen von Menschen in Räumen und Gedränge
- Häufiges Händewaschen mit Wasser und Seife
- Händeschütteln vermeiden
- Mindestabstand von 1,5 m einhalten zu Personen außerhalb des eigenen Haushaltes
- Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Tröpfcheninfektion)
- Verwenden von einmal Einmaltaschentüchern
- Niesen und Husten in die Ellenbeuge
- Lüften Sie Räume gut durch (mehrmals pro Stunde)
Es gibt keine prophylaktische Therapie, aber es gibt persönliche Schutzmaßnahmen.
1) Schutzimpfung
2) persönliches Verhalten
Influenza ruft ähnliche Symptome wie SARS-CoV-2 hervor. Unabhängig von dem persönlichen Schutzeffekt trägt die Impfung auch zur Vermeidung unnötiger Verdachtsfälle und Belastungen von Gesundheitseinrichtungen bei. Gegebenenfalls ist also immer noch eine Influenzaimpfung sinnvoll.
Ebenso sollten ältere Menschen (ab 60 J) gegen Pneumokokken geimpft sein.
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Welche gesetzlichen Vorschriften sind nach dem Infektionsschutzgesetz zu beachten?
Eine Covid-19-Infektion ist gemäß §§ 6–9 IfSG meldepflichtig. Die Meldungen müssen dem Gesundheitsamt innerhalb von 24 Stunden nach erlangter Erkenntnis vorliegen. Wenn Sie den Verdacht haben, dass uns Ihr positives PCR-Testergebnis nicht zugesendet wurde (fehlender Anruf bzw. kein Quarantäneschreiben erhalten) können Sie sich gerne an die 03447 586-888 wenden. Telefon-Hotline für Fragen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht sowie rechtliche Fragen zu erlassenen Maßnahmen, Verboten und Beschränkungen in Verbindung mit dem Corona-Virus: 03447 586-333.
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Was ist, wenn ich selbst oder ein Mitmensch Erkältungssymptome haben?
Erkältung, Grippe und COVID-19 sind im Anfangsstadium nicht zu unterscheiden. Um Ansteckung anderer zu verhindern, ist es immer ratsam, bei Symptomen den Hausarzt telefonisch zu kontaktieren und eine Krankschreibung zu veranlassen sowie einen Termin zur Infektionssprechstunde bzw. zum PCR-Test/Antigenschnelltest zu vereinbaren. Teilen Sie dem Hausarzt auch immer mit, ob ein Verdacht auf COVID-19 besteht (z.B. Kontakt zu bekanntem Fall, Aufenthalt in Risikogebieten).
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Was ist die Reproduktionszahl R?
- Erkrankung: R(0)
- Masern: 12-18
- Windpocken: 10-12
- COVID-19: (Delta) 11
- Röteln: 5-7
- Pocken: 3,5-6
- COVID-19 (Alpha): 3-5,7
- Influenza: 0,9-2,1
- EBOLA: 1,5-2,5
- MERS: 0,3-0,8
Die Basis-Reproduktionszahl R(0) gibt an wie viele Personen durch 1 Infizierten angesteckt werden und berechnet sich als
R(0) = k * q * D
k = Anzahl der Kontakte eines Infizierten pro Zeiteinheit (beeinflussbar durch Kontaktreduktion)
q= Wahrscheinlichkeit der Infektion bei Kontakt (beeinflussbar durch Schutzmaßnahmen wie MNS)
D= Dauer der Infektiosität (wahrscheinlich ca. 14 Tage)
Hieraus ergibt sich, dass nur k und q beeinflussbar sind, k durch weniger Kontakte, und q durch Abstand, Mund-Nasen-Schutz, FFP2 Maske, Quarantäne, und Händewaschen, darüber aber R(0) gesenkt werden kann. Je höher R(0) ist, desto eher werden andere Menschen angesteckt.
Die folgende Tabelle zeigt R(0) im Vergleich zu anderen Infektionskrankheiten.
Mit den Maßnahmen der Kontaktreduktion, kann man k und q so zu beeinflussen, dass R(0) auf unter 1 gedrückt werden kann.
Wenn Sie weitere Fragen haben helfen Ihnen die Mitarbeiter der Hotline gern weiter. Sie erreichen diese wie folgt:
Telefon-Hotline des Gesundheitsamtes: 03447 586-888
Telefon-Hotline für Fragen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht sowie rechtliche Fragen zu erlassenen Maßnahmen, Verboten und Beschränkungen in Verbindung mit dem Corona-Virus: 03447 586-333
Beide Hotlines sind von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und Montag bis Donnerstag 13 bis 15 Uhr erreichbar.
Ihre Fragen können Sie auch gern per E-Mail zusenden an gesundheit@altenburgerland.de
Sollten Fragen außerhalb unserer Öffnungszeiten auftreten, können Sie sich über verschiedene Internetquellen informieren.
Beispiele hierfür:
- Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: https://www.tmasgff.de/covid-19
- Bundesministerium für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html