Zuständigkeitsfinder
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Hier erfahren Sie, was für die Anerkennung und Gleichstellung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse zu tun ist.Leistungen
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Veterinärmedizinisch-technische Assistentin oder Veterinärmedizinisch-technischer Assistent bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Veterinärmedizinisch-technische Assistentin oder Veterinärmedizinisch-technischer Assistent bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten
- Approbation Ärztin oder Arzt aus EU/EWR/Schweiz
- Approbation Ärztin oder Arzt aus Drittstaaten
- Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen in zulassungsfreien Handwerksberufen (Gesellenprüfung)
- Patentanwalt
- Aufnahme eines europäischen Rechtsanwalts in die Rechtsanwaltskammer
- Europäischer Rechtsanwalt
- Anerkennung einer Weiterbildungsbezeichnung für die Berufsbezeichnung als Tierarzt
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegeassistentin/Gesundheits- und Krankenpflegehelferin/Altenpflegehelferin oder Pflegeassistent/Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/Altenpflegehelfer Berufsqualifikation aus dem Ausland