Zuständigkeitsfinder
Informationszugang nach dem Thüringer Transparenzgesetz in Verbindung mit Nutzung des Thüringer Transparenzportals
Leistungsbeschreibung
Der Zugang zu amtlichen Informationen wird in Thüringen insbesondere durch das Thüringer Transparenzgesetz ermöglicht. Neben dem grundsätzlich zu gewährenden Informationszugang auf Antrag, werden Informationen proaktiv durch die zuständigen Stellen in das Thüringer Transparenzportal eingestellt. Dort können Interessierte ohne Anmeldung nach Informationen suchen und diese einsehen (siehe Link).