Zuständigkeitsfinder
Fischerei -Genehmigung der Elektrofischerei (Fischfang mit Elektrizität) beantragen
Leistungsbeschreibung
Heute nutzen Wissenschaftler, Fischer und Angler moderne Methoden wie das Elektrofischen zur Untersuchung von Fischbeständen. Die Elektrofischerei zählt wegen der betäubenden Wirkung zu den verbotenen Fangmethoden. Sie darf deshalb nur unter bestimmten Voraussetzungen und in begründeten Ausnahmefällen nach Genehmigung durch die Oberste Fischereibehörde angewandt werden.
In Thüringen ist diese Behörde das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.
Formulare
- Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Elektrofischerei nach § 19 Abs. 1 Satz 1 der Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz (ThürFischAVO) (Erhebung für Zwecke der Antrags- und Verwaltungskostenentscheidung)
- Zustimmungserklärung nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 der Thüringer Fischereiausführungsverordnung (Anlage zum Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Elektrofischerei bzw. Ausnahmegenehmigung)
- Elektrofischereiaufzeichnungen nach § 21 Thüringer Fischereiausführungsverordnung (ThürFischAVO)