Zuständigkeitsfinder
Anzeige und Nachweise Feuerungsanlagen
Leistungsbeschreibung
Anzeigepflichten unterliegen Betreiber von Feuerungsanlage wie mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 1 MW und weniger als 50 MW.