Zuständigkeitsfinder
Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne
Leistungsbeschreibung
Betreiber eines Betriebsbereichs der oberen Klasse sind verpflichtet, der zuständigen Behörde die für die Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne erforderlichen Informationen zu übermitteln. Ziel der Informationsübermittlung ist es, eine wirksame Gefahrenabwehr sicherzustellen, indem die interne und externe Alarm- und Gefahrenabwehrplanung ineinandergreifen.