Zuständigkeitsfinder
Geburt eines Kindes im Ausland und deutsche Staatsangehörigkeit
Leistungsbeschreibung
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch Geburt erworben, wenn mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch Geburt erworben, wenn mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.