Zuständigkeitsfinder
Frühere Studienzeiten und Studienleistungen anerkennen lassen
Leistungsbeschreibung
Sie können sich Studienzeiten und Studienleistungen aus früheren Studiengängen in Ihrem aktuellen Studium anerkennen lassen. Das gilt für Studienzeiten und Studienleistungen an Ihrer bisherigen Hochschule, einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland. Dabei kann es sich um einen Fachwechsel innerhalb Ihrer Hochschule, einen Hochschulwechsel innerhalb Ihres Studiengangs, einen Hochschulwechsel außerhalb ihres Studiengangs oder einen Auslandsaufenthalt an einer Hochschule handeln.
Sie können sich auch außerhalb der Hochschule erlernte Kenntnisse anrechnen lassen, die Sie zum Beispiel während einer Berufsausbildung gesammelt haben. Informieren Sie sich über Details an Ihrer Hochschule.