Zuständigkeitsfinder
Fleischgewinnung/Schlachtung: Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Das Schlachten von als Haustieren gehaltenen Nutztieren bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis. Ausnahmen bestehen nur für Hausschlachtungen .
Personen, die Tiere schlachten, müssen über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.