Zuständigkeitsfinder
Sehteststelle - Anerkennung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Sehteststelle betreiben möchten, benötigen Sie eine behördliche Anerkennung.
Voraussetzungen:
- Die mit den Sehtests betrauten Personen besitzen die geforderte Sachkunde.
- Die verwendeten Geräte entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.
- Die Räumlichkeiten ermöglichen die Durchführung ohne die Anwesenheit Dritter.
- Die regelmäßige ärztliche Aufsicht über die Durchführung ist sichergestellt.