online-Kfz-Zulassung
Vermeiden Sie unnötige Wartezeiten in der Kfz-Zulassungsstelle
Die An-, Ab- und Ummeldungen von Fahrzeugen können Sie hier online vorbereiten. Nach Eingabe aller personen– und fahrzeugrelevanten Daten wählen Sie Ihren Termin in der Behörde selbst aus.Zum vereinbarten Termin sprechen Sie direkt am Internetschalter vor und der Vorgang kann bei Vollständigkeit der Unterlagen abschließend bearbeitet werden.
Das Landratsamt bleibt coronabedingt weiterhin für Bürger geschlossen. Ausgenommen sind davon die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle in der Altenburger Martin-Luther-Str. 1a. Es gelten folgende Bedingungen im Besucherverkehr:
Voraussetzung für den Besuch ist ein zuvor bestätigter Termin. Dieser kann neben der Online-Reservierung auch telefonisch unter 03447 586-602 (Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag 13:30 bis 16 Uhr) oder per E-Mail: kfz.zulassung@altenburgerland.de vereinbart werden.
Zulassungsdienst und Autohändler haben die Möglichkeit, Montag bis Freitag in der Zeit von 7.30 bis 8 Uhr Vorgänge abzugeben und nach Bearbeitung und entsprechender Information wieder abzuholen.
Die Behörde weist darauf hin, dass Unterlagen nur vollständig angenommen werden. Außerdem sollten Kennzeichen vorher geprägt werden.
Zugang erhalten nur Antragsteller ohne Begleitperson. Im Gebäude besteht Maskenpflicht, der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten sowie die Nies- und Hustenetikette. Ferner müssen die Hände im Eingangsbereich desinfiziert werden.
Voraussetzung für den Besuch ist ein zuvor bestätigter Termin. Dieser kann neben der Online-Reservierung auch telefonisch unter 03447 586-602 (Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag 13:30 bis 16 Uhr) oder per E-Mail: kfz.zulassung@altenburgerland.de vereinbart werden.
Zulassungsdienst und Autohändler haben die Möglichkeit, Montag bis Freitag in der Zeit von 7.30 bis 8 Uhr Vorgänge abzugeben und nach Bearbeitung und entsprechender Information wieder abzuholen.
Die Behörde weist darauf hin, dass Unterlagen nur vollständig angenommen werden. Außerdem sollten Kennzeichen vorher geprägt werden.
Zugang erhalten nur Antragsteller ohne Begleitperson. Im Gebäude besteht Maskenpflicht, der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten sowie die Nies- und Hustenetikette. Ferner müssen die Hände im Eingangsbereich desinfiziert werden.