Corona-Virus in Deutschland - Entsorgung von Abfällen
[16.03.2020]

Die Entsorgung von in Haushalten anfallenden Abfällen, die in diesem Zeitraum von infektionsverdächtigen oder kranken Personen oder bei der Pflege von infektionsverdächtigen oder kranken Personen erzeugt wurden, muss zurzeit gemeinsam mit dem Restmüll erfolgen.
Dazu sind folgende Regeln einzuhalten:
- nicht lose in die Restmülltonnen, sondern bereits im Haushalt in stabile Müllsäcke/Plastiktüten (Plastiktüte in Mülleimer) geben,
- Spitze und scharfe Gegenstände müssen zusätzlich in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnisse verpackt sein,
- Abfälle mit geringen Mengen Flüssigkeit müssen neben saugfähige Abfälle gelegt werden,
- die einzelnen Abfallfraktionen (auch Papier und Bioabfälle!!) sollen nicht getrennt, sondern gemeinsam mit dem Restmüll entsorgt werden.
- vor dem Einwerfen in die Restmülltonne müssen die Abfallsäcke luftdicht (verknoten, zubinden) verschlossen werden
- es sind keine Abfallsäcke frei zugänglich neben den Abfalltonnen und Container zustellen, um Gefahren für Dritten auszuschließen.
Diese Verhaltensregeln sind unbedingt einzuhalten. Die Entsorgung des Restmülls aus dem Landkreis Altenburger Land erfolgt in der Müllverbrennungsanlage in Leuna. Es erfolgt eine direkte thermische Behandlung des Restmülls und damit ist eine sichere Zerstörung gewährleistet.
Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter Abfallberatung unter Telefon 03447/894041-43 zur Verfügung.
Im Auftrag
Jana Fuchs
Öffentlichkeitsarbeit