Gemäß § 29 Abs. 1 ThFischAVO wird eine Prüfungsgebühr in Höhe von 35,00 EUR erhoben, welche auf das Konto:
Landratsamt Altenburger Land, IBAN: DE 93 8305 0200 1111 0044 00, mit dem Verwendungszweck: „Ihr Vorname, Ihr Nachname, Fischerprüfung am (Datum)“ zu überweisen oder an der Kasse des Landratsamtes einzuzahlen ist.