Zuständigkeitsfinder
Adoption und Pflegekinder
Aus unterschiedlichen Gründen sind die leiblichen Eltern manchmal nicht imstande für ihre Kinder zu sorgen. In solchen Situationen können diese Kinder dauerhaft oder vorübergehend von anderen Familien aufgenommen werden. Wie verläuft eine Adoption oder wer berät Sie, wenn Sie ein Pflegekind aufnehmen möchten?Leistungen
- Ergänzungspflegschaft
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Adoption eines ausländischen Kindes, Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption
Adoption eines ausländischen Kindes Beschluss der Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption Eine im Ausland vorgenommene sogenannte schwache Adoption eines Kindes kann durch Beschluss des Familiengerichts in eine sogenannte starke Adoption umgewandelt werden. Erforderliche Unterlagen:...
- Sorgeregister
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Auskunft aus dem Sorgeregister anfordern
Auskunft aus dem Sorgeregister anfordern Das zuständige Jugendamt führt für Kinder von nicht miteinander verheirateten Eltern ein Sorgeregister, in das Eintragungen zur Sorgerechtsverteilung vorgenommen werden. Das Jugendamt prüft, ob Einträge in das Sorgeregister vorgenommen wurden und...
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Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern
Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern Mütter die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind, können eine schriftliche Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) erhalten. Die Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung)...
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Fortführung der Unterbringung / Hilfe für junge Volljährige als Pflegekinder, Begleitung
Fortführung der Unterbringung / Hilfe für junge Volljährige Begleitung Junge Volljährige als Pflegekinder Zuständige Stelle: Jugendamt
- Eignungsprüfung für interessierte Pflegeeltern
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Als Pflegeeltern bewerben, Eignungsprüfung
Eignungsprüfung für interessierte Pflegeeltern Zuständig: Jugendamt
- Bezuschussung Altersabsicherung von Pflegepersonen
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Zuschuss zu Altersabsicherung als Pflegeeltern/Pflegeperson beantragen
Bezuschussung Altersabsicherung von Pflegepersonen Pflegepersonen können einen Zuschuss zu ihrer Altersvorsorge erhalten Zuständig: Jugendamt