Landschaftssaal
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Kreistag

Organe des Landkreises

Der Landkreis wird durch den Kreistag und den Landrat nach den Bestimmungen der Thüringer Kommunalordnung verwaltet. Die Sitzungen des Kreistages finden im Landratsamtsgebäude Lindenaustraße 9 in Altenburg statt.

Landrat

Der Landrat vertritt und repräsentiert den Landkreis nach außen. Er wurde für die Dauer von sechs Jahren von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt. Vertreter des Landrates sind der hauptamtliche Beigeordnete sowie die zwei ehrenamtlichen Beigeordneten des Landkreises. Der Landrat vollzieht die Beschlüsse des Kreistags und seiner Ausschüsse. Er hat den Kreistag über alle wichtigen, den Landkreis und seine Verwaltung betreffenden Angelegenheiten zu unterrichten.

Der Landrat leitet die Kreisverwaltung. Er ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben, für den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung verantwortlich und regelt die innere Organisation der Kreisverwaltung. Er regelt in eigener Verantwortung die Geschäfte der Verwaltung. Der Landrat ist allein zuständig bei laufenden Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises, die für den Landkreis keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen. Zuständig ist der Landrat auch für die Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises. Diese Aufgaben sind grundsätzlich Pflichtaufgaben. Es sind staatliche Aufgaben, die hauptsächlich den einheitlichen Vollzug von Bundes- und Landesgesetzen betreffen, z. B. Bauaufsicht, Gewerberecht, Natur- und Umweltschutz, Fahrerlaubniswesen usw.

Die letzte Landratswahl fand am 15. April 2018 statt, bei der Uwe Melzer und Michaele Sojka die meisten Stimmen erhielten. In der Stichwahl am 29. April 2018 wurde Uwe Melzer zum Landrat des Landkreises Altenburger Land gewählt.

Kreistag

Landratsamtsgebäude Lindenaustraße 9 in Altenburg

Der Kreistag besteht aus dem Landrat und 46 ehrenamtlichen Kreistagsmitgliedern. Die Kreistagsmitglieder werden von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahlen zum Kreistag fanden am 26. Mai 2019 statt.

Der Kreistag beschließt über die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises, soweit er nicht die Beschlussfassung einem beschließenden Ausschuss übertragen hat oder der Landrat zuständig ist. Die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises sind überörtliche Angelegenheiten, deren Bedeutung über das Kreisgebiet nicht hinausgeht. Dies betrifft vor allem eine große Anzahl von Pflichtaufgaben wie z.B. Abfallentsorgung, Bewilligung von Sozialleistungen, überörtlicher Personennahverkehr, Schulträgerschaft, Jugendhilfe, Kreisstraßen sowie freiwillige Aufgaben, z.B. in der Wirtschaftsförderung, in der Kultur, im Fremdenverkehr, in der Musikschule und der Volkshochschule.

Die Sitzungen des Kreistages sind öffentlich. Zu Beginn jeder regulären Sitzung haben die Einwohner des Landkreises die Möglichkeit, sich mit Fragen, die Angelegenheiten des Landkreises betreffen, an den Kreistag bzw. den Landrat zu wenden.

Die Sitzungen des Kreistages werden vom Vorsitzenden geleitet, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter.

Die nächsten Termine des Kreistages sowie der Ausschüsse finden sie im Sitzungskalender.