Behinderung & Schwerbehinderung

Die Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen sind zuständig für das Schwerbehindertenfeststellungsverfahren nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch sowie die Schwerbehindertenausweisverordnung.

Seit Anfang Mai 2025 ist es technisch möglich, nachfolgende Anträge ohne Unterschrift – mit Zertifizierung über die Personalausweis ID – im Landkreis Altenburger Land zu stellen. 
Dies ist über eine Registrierung im Personalausweisportal des Bundes  umsetzbar.


Hier können Sie den Online-Antrag stellen:

Schweb1 - Antrag auf Feststellung einer Behinderung und Zuerkennung von Merkzeichen

Schweb2 - Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises

Schweb3 - Antrag auf Ausstellung eines Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis

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