Jagd

Die untere Jagdbehörde des Landkreises vollzieht jagdrechtliche Vorschriften und orientiert sich dabei am Leitbild einer nachhaltigen und weidgerechten Jagd. Hierzu gehören insbesondere die Überwachung und Kontrolle der rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Jagdausübung und die Kontrolle des Wildhandels. Zudem ist die untere Jagdbehörde Aufsichtsbehörde gegenüber den Jagdgenossenschaften des Landkreises.

Wildtiererfassung 2026

Die untere Jagdbehörde ist auf Grundlage § 11 Abs. 1 ThJGAVO i. V. m. § 32 Abs. 7 Nr. 2 ThJG befugt, Zähltermine zur Ermittlung des Vorkommens und des Bestandes von Wildarten anzuordnen und die Vorlage der Zählergebnisse zu verlangen. 

Die Jagdausübungsberechtigten aller Jagdbezirke (außer ThüringenForst) innerhalb des Altenburger Landes teilen der unteren Jagdbehörde bis spätestens 07.04.26 die Ergebnisse der Wildtiererfassung ihrer Jagdbezirke mit. Die Meldung kann per eMail oder per Briefpost an die untere Jagdbehörde übersandt werden.

Formular zur Wildtiererfassung 2026

Monitoring zur Wildtiererfassung


Jagdgenossenschaften
Die jüngste Gebietsreform, welche die Stadt Schmölln betrifft, ist die freiwillige Eingliederung der Gemeinde Dobitschen zum 1. Januar 2026. Diese Gebietsreform wird sich rechtlich auf alle Jagdgenossenschaften auf dem Gebiet der politischen Gemeinde Schmölln auswirken.

Hierzu findet eine Informationsveranstaltung für die Vertreter der Jagdgenossenschaften statt.

 
Wann? 18.12.2025 um 18:00 Uhr
Wo? Sparkassensaal
Sparkasse Altenburger Land, Amtsplatz 3, 04626 Schmölln

Die Informationsveranstaltung richtet sich an die Jagdvorsteher, Vorstände und Vertreter der Jagdgenossenschaften auf dem Gemeindegebiet Schmölln und Dobitschen und ist ausschließlich diesem Personenkreis geöffnet. Die Veranstaltung ist nicht öffentlich. Im Rahmen freier Kapazitäten kann Jagdgenossen, welche einer der betroffenen Jagdgenossenschaften angehören, die Teilnahme gewährt werden. Über die Mitgliedschaft in einer betroffenen Jagdgenossenschaft ist vor Ort bei der Veranstaltungsleitung ein Nachweis zu erbringen.