Zugangseröffnung zur elektronischen Kommunikation

Das Landratsamt Altenburger Land bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 3a Abs. 1 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) i. V. m. § 6 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (ThürEGovG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat.

Der Landkreis Altenburger Land hat diesen Zugang unter nachfolgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet.

1. E-Mail

Für die formfreie elektronische Kommunikation per E-Mail (ohne Verwendung digitaler Signaturen) wurde vom Landratsamt Altenburger Land die zentrale E-Mail-Adresse landratsamt@altenburgerland.de eingerichtet. Weitere E-Mail-Adressen zuständiger Stellen im Landratsamt finden Sie hier:
https://www.altenburgerland.de/de/landratsamt/aufbau-ansprechpartner

Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur, welche die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift hat, sind an die nachfolgende E-Mail-Adresse zu senden: poststelle@altenburgerland.de

1.1. Maximale Datenmenge

Die zu versendenden E-Mails dürfen eine Gesamtgröße von 50 MB inklusive Anhänge (Attachments) nicht überschreiten. Bedenken Sie, dass eine E-Mail durch Kodierung etwa um ein Drittel größer wird als die eigentliche Dateigröße.

1.2. Unterstützte Dateiformate

Das Landratsamt Altenburger Land unterstützt nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen und nimmt grundsätzlich Dateien nur in folgenden Formaten entgegen:

  • Portable Document Format (PDF, PDF/A)
  • Text-Dateien (TXT, RTF)
  • Bilddateien (JPEG, TIFF, PNG, GIF, BMP)

Verwenden Sie andere Dateiformate, so wird die E-Mail automatisiert im Quarantänebereich des Spamfilters abgelegt. Dies gilt auch für alle Arten von Office Dokumenten (Open Office, Microsoft Office usw.). In allen Dateianhängen dürfen grundsätzlich weder ausführbarer Code, automatisierte Abläufe/Programmierungen (Makros etc.), noch ein Kennwortschutz verwendet werden. Sollte die übersendete Datei eine dieser Eigenschaften besitzen, so wird die E-Mail stets im Quarantänebereich abgelegt und blockiert.

1.3. Spamfilter des Landratsamtes

Das Landratsamt Altenburger Land verwendet eine Software zur Filterung von unerwünschten E-Mails (Spam-Filter). Durch den Spam-Filter können Ihre E-Mails abgewiesen werden, weil diese durch bestimmte Merkmale fälschlich als Spam identifiziert wurden. Wenn Sie Probleme bei der Übermittlung von E-Mails an das Landratsamt Altenburger Land haben, melden Sie dies bitte an organisation@altenburgerland.de.

1.4. Verschlüsselung

Eine E-Mail-Kommunikation mit S/MIME- bzw. PGP-Verschlüsselung wird derzeit vom Landratsamt Altenburger Land nicht unterstützt.

2. Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL-Portal), elektronische Formulare und weitere Web-Anwendungen

Ein elektronischer Zugang wird für einen Teil des Dienstleistungsangebots auch über die auf der Homepage des Landkreises Altenburger Land www.altenburgerland.de zur Verfügung gestellten Online-Dienste eröffnet. Das Angebot wird ständig erweitert.

Über den Zuständigkeitsfinder (https://www.altenburgerland.de/de/buergerservice-online/zustaendigkeitsfinder) kann gezielt nach einer gewünschten Verwaltungsleistung gesucht werden. Sofern ein Online-Dienst für die gesuchte Leistung der Kreisverwaltung zur Verfügung steht, ist ein entsprechender Link auf diesen hinterlegt.

Zur Erfassung der Antragsdaten erfolgt eine Weiterleitung auf das ThAVEL-Portal des Freistaats Thüringen oder auf ein Drittportal, abhängig davon, wo der zur Verfügung gestellte Online-Dienst gehostet wird.

Für die Nutzung eines online-Dienstes ist es in der Regel erforderlich, sich am jeweiligen Portal zu authentifizieren. Abhängig vom Sicherheitsniveau der Authentifizierung gelten nachfolgende Hinweise:

Bei Anmeldung mit einem elektronischen Identitätsnachweis nach § 18 Personalausweisgesetz, § 12 eID-Karte-Gesetz oder § 78 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz wird ein hohes Sicherheitsniveau realisiert. Die Schriftform kann unter diesen Voraussetzungen durch unmittelbare Abgabe der Erklärung in einem elektronischen Formular, das vom Landratsamt Altenburger Land über öffentlich zugängliche Netze zur Verfügung gestellt wird, ersetzt werden.

Ein niedrigeres Sicherheitsniveau bei der Authentifizierung (z.B. Benutzername/Passwort) ersetzt nicht die Schriftform. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist die Übermittlung unsignierter Antragsdokumente nicht ausreichend. Zusätzlich sind deshalb die Antragsdokumente auszudrucken, handschriftlich zu unterzeichnen und auf dem Postweg an die Verwaltung zu senden.

3. Rückkanal

Durch die Wahl eines elektronischen Kommunikationswegs eröffnen Sie als Bürgerin oder Bürger bzw. juristische Person in einer Angelegenheit den Zugang für die zuständige Behörde. Das Landratsamt Altenburger Land wird, sofern keine Rechtsvorschriften oder technischen Gesichtspunkte entgegenstehen, in der Regel für die Übermittlung der Antwort den vom Absender gewählten elektronischen Kommunikationsweg nutzen.

4. Transparenzportal Thüringen

Mit dem Transparenzgesetz vom 18. Oktober 2019 hat sich der Thüringer Gesetzgeber für die Weiterentwicklung des bestehenden Zentralen Informationsregisters Thüringen (ZIRT) hin zu einem Thüringer Transparenzportal entschieden. Das Thüringer Transparenzgesetz gewährleistet einen Zugang zu amtlichen Information nicht nur auf Antrag, sondern besonders durch eine proaktive Bereitstellung durch die öffentlichen Stellen. Damit kann jeder Interessierte anonym, zeit- und ortsunabhängig sowie kostenlos über die folgende Webseite die Informationen abrufen.

Thüringer Transparenzportal