Fischerei
Die untere Fischereibehörde des Landkreises vollzieht fischereirechtliche Vorschriften und orientiert sich am Leitbild einer nachhaltigen Fischereiwirtschaft.
Am 13.12.2025 findet die 3. Fischerprüfung 2025 im Landkreis Altenburger Land statt.
Für die Teilnahme an der Fischerprüfung ist eine Prüfungszulassung zu beantragen und die Prüfungsgebühr i.H.v. 35,00 EUR zu entrichten.
Zulassungsantrag an: per eMail an fischerei@altenburgerland.de
oder per Brief an Landkreis Altenburger Land
Untere Fischereibehörde
Lindenaustraße 9
04600 Altenburg
Antragsschluss: 13.11.2025
Prüfungsgebühr: 35,00 EUR
IBAN: DE 93 8305 0200 1111 0044 00
BIC: HELADEF1ALT
Verwendungszweck: Name+Vorname+3.FischPr25
Prüfungsort, -zeit: Altenburg, 13.12.2025 ab 08:00 Uhr
Staatliche Berufsbildende Schule, Platanenstraße 3, 04600 Altenburg
Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung
Dem Antrag auf Zulassung sind zwingend beizufügen:
§ Zahlungsnachweis der Prüfungsgebühr
§ Nachweis über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
Unvollständige Antragsunterlagen führen regelmäßig dazu, dass eine Zulassung zur Teilnahme an der Prüfung nicht erteilt werden kann.
Es wird dringend empfohlen, auf dem Zulassungsantrag eine Telefonnummer oder eMail-Adresse anzugeben, um für Rückfragen kurzfristig erreichbar zu sein.
Rückfragen zur Fischerprüfung? ( 03447 – 586 129