Fischerei
Die untere Fischereibehörde des Landkreises vollzieht fischereirechtliche Vorschriften und orientiert sich am Leitbild einer nachhaltigen Fischereiwirtschaft.
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Fischerprüfungen
Voraussetzung für den erstmaligen Erwerb eines Fischereischeins ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fischerprüfung. Hierzu führt der Landkreis Altenburger Land mehrmals im Jahr bedarfsorientiert Fischerprüfungen durch. Die Prüfungstermine hierfür werden mindestens drei Monate zuvor unter Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Erst nach der Veröffentlichung eines Prüfungstermins auf unserer Seite ist ein Antrag auf Prüfungszulassung zur Fischerprüfung möglich.
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Fischereiaufseher
Die Fischereibehörden überwachen die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz und Erhaltung der Fischbestände und der Ausübung der Fischerei. Hierfür kann die Behörde ehrenamtliche Fischereiaufseher bestellen und ihnen Aufgaben und Befugnisse gem. § 48 Thüringer Fischereigesetz (ThFischG) übertragen.
Personen, welche die Aufgaben eines ehrenamtlichen Fischereiaufsehers übernehmen möchten, müssen fachlich und persönlich geeignet sein. Die Aufgaben, Pflichten und Befugnisse von Fischereiaufsehern ergeben sich aus § 40 ThFischG.
Für die erstmalige Bestellung zum Fischereiaufseher ist eine Ausbildung zum Fischereiaufseher mit anschließendem Test erforderlich. Fischereiaufseher sind verpflichtet, sich ständig mit den wesentlichen fischereirechtlichen Vorschriften vertraut zu machen. Sie haben alle drei Jahre an einer von der für den zu beaufsichtigenden örtlichen Zuständigkeitsbereich zuständigen unteren Fischereibehörde benannten Fortbildungsveranstaltung teilzunehmen.
Fischereiaufseher werden von der unteren Fischereibehörde eingesetzt. Für diese sind die Fischereiaufseher tätig und in deren Auftrag handeln sie.
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Aus- und Weiterbildung für Fischereiaufseher 2025
Am Samstag, dem 25.10.2025 findet die Aus- und Fortbildung für Fischereiaufseher im Landkreis Altenburger Land statt. Interessenten melden sich bis spätestens 15.10.25 per eMail bei der unteren Fischereibehörde zur Aus- und Fortbildung an. Bei der Anmeldung sind Vorname, Name, Geburtsdatum und die aktuelle Wohnanschrift anzugeben und ob die Teilnahme an der Ausbildung (mit anschließendem Test) oder an der Fortbildung gewünscht ist. Außerdem wird dringend empfohlen, eine Telefonnummer anzugeben, um eine kurzfristige Erreichbarkeit sicherzustellen.
Im Zuge dieser Aus- und Fortbildung findet auch eine Erstausbildung von Fischereiaufsehern mit Prüfung statt.
Die Teilnahme an der Aus- und Fortbildung ist für bestellte Fischereiaufseher sowie für Teilnehmer an der Erstausbildung und Prüfung kostenfrei.Anmeldung an: fischerei@altenburgerland.de
Anmeldeschluss: 15.10.25
Wann?: Samstag, 25.10.25,
09:00 – 16:00 Erstausbildung
11:00 – 16:00 Fortbildung
16:00 – 16:30 schriftlicher Test (nur bei Erstausbildung)Wo?: Haselbacher See, Vereinshaus des Angelverbandes
Für Rückfragen steht Ihnen die untere Fischereibehörde unter folgender Telefonnummer gern zur Verfügung: 03447 – 586 129
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Fischereischeine
- Zur Ausübung des Fischfangs ist ein Fischereischein notwendig.
- Personen, die das achte, aber noch nicht das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben, erhalten einen Jugendfischereischein. Bis zur Vollendung des vierzehnten Lebensjahres dürfen Jugendfischereischeininhaber die Fischerei nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers ausüben.
- Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines und des Jugendfischereischeines ist die Gemeindeverwaltung, in der der Antragsteller seinen Wohnsitz hat.
- für ein Kalenderjahr (Jahresfischereischein),
- für fünf aufeinander folgende Kalenderjahre (Fünfjahresfischereischein) oder
- für zehn aufeinander folgende Kalenderjahre (Zehnjahresfischereischein)
- für Jugendliche in der Zeit vom achten bis zum vollendeten vierzehnten Lebensjahr (Jugendfischereischein)
- für den Zeitraum von drei Monaten (Vierteljahresfischereischein)
- auf Lebenszeit (Fischereischein auf Lebenszeit)
- Antrag
- Lichtbild
- Prüfungszeugnis über die bestandene Fischerprüfung
- beruflich ausgebildete Fischer mit entsprechender Abschluss- oder Meisterprüfung sowie Fischereiwissenschaftler und Personen, die hierzu ausgebildet werden;
- Kinder und Jugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- Personen, die einen Vierteljahresfischereischein erwerben
Der Fischereischein wird erteilt:
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Ein Fischereischein kann erstmals erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er eine Fischerprüfung bestanden hat.Von der Ablegung der Fischerprüfung sind befreit:
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Fischereierlaubnisschein
Eine weitere rechtliche Voraussetzung zum Angeln ist der Erlaubnisschein (Angelberechtigungsschein). Hierbei handelt es sich um die schriftliche Erlaubnis, an einem Gewässer zu angeln, die vom Besitzer der Fischereirechte für dieses Gewässer ausgestellt wird. Ohne einen gültigen Erlaubnisschein ist das Angeln in den meisten Gewässern strafbar (Fischwilderei).
Angler, die einem Verein beigetreten sind, dürfen alle dem Verein angehörenden Angelgewässer beangeln. Im Landkreis Altenburger Land bestehen 10 Angelvereine.
