Fischerei

Die untere Fischereibehörde des Landkreises vollzieht fischereirechtliche Vorschriften und orientiert sich am Leitbild einer nachhaltigen Fischereiwirtschaft.

Am 13.12.2025 findet die 3. Fischerprüfung 2025 im Landkreis Altenburger Land statt.

Für die Teilnahme an der Fischerprüfung ist eine Prüfungszulassung zu beantragen und die Prüfungsgebühr i.H.v. 35,00 EUR zu entrichten. 

Zulassungsantrag an:        per eMail an fischerei@altenburgerland.de

 

oder per Brief an     Landkreis Altenburger Land

                                                                          Untere Fischereibehörde

                                                                          Lindenaustraße 9

                                                                          04600 Altenburg

Antragsschluss:              13.11.2025

Prüfungsgebühr:                35,00 EUR

IBAN: DE 93 8305 0200 1111 0044 00

BIC: HELADEF1ALT

Verwendungszweck: Name+Vorname+3.FischPr25

 

Prüfungsort, -zeit:                Altenburg, 13.12.2025 ab 08:00 Uhr

                                            Staatliche Berufsbildende Schule, Platanenstraße 3, 04600 Altenburg

 

Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung

Dem Antrag auf Zulassung sind zwingend beizufügen:

§  Zahlungsnachweis der Prüfungsgebühr

§  Nachweis über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang

Unvollständige Antragsunterlagen führen regelmäßig dazu, dass eine Zulassung zur Teilnahme an der Prüfung nicht erteilt werden kann.

Es wird dringend empfohlen, auf dem Zulassungsantrag eine Telefonnummer oder eMail-Adresse anzugeben, um für Rückfragen kurzfristig erreichbar zu sein.

Rückfragen zur Fischerprüfung?             ( 03447 – 586 129

                                                                fischerei@altenburgerland.de