Menschen mit Behinderung
In unserer Gesellschaft leben Menschen mit und ohne Behinderung. Behinderung – das bedeutet, in seinen körperlichen Funktionen, geistigen Fähigkeiten oder in seiner seelischen Gesundheit eingeschränkt und daher in der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt zu sein. Behinderungen können vielfältige Ursache haben, sei es von Geburt an, durch Krankheit oder Unfall.
Wer körperlich, geistig oder seelisch behindert ist oder wem eine solche Behinderung droht, der hat Recht auf Hilfe. Ziel dabei ist es, den behinderten Menschen oder von Behinderung bedrohten Menschen Hilfe zukommen zu lassen, um die Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft zu integrieren. Wichtige Anlaufstellen für alle Fragen im Zusammenhang mit Leistungen für behinderte Menschen sind die Kranken- und Pflegekassen, Sozialhilfeträger, Rentenversicherungsträger sowie Verbände und Selbsthilfeorganisationen.
Für die Europawahl 2024 bietet die Landeszentrale für Politische Bildung Baden-Württemberg auf ihrer Seite Informationen und Videos in leichter Sprache, mit Audiodeskription und Gebärdensprache an.
Im Landratsamt erhalten Betroffene persönliche Beratung zu folgenden Themen:
Behinderung und Schwerbehinderung |
Sinnesbehindertengeld (Blindengeld) |
Blindenhilfe |
Eingliederungshilfe für Kinder und Erwachsene |
Betreuung, Vorsorge- und Betreuungsvollmacht |
Gesundheitshilfe für psychisch kranke Menschen (Sozialpsychiatrischer Dienst) |
Verfahrenslotse |