Zuständigkeitsfinder
Berufsausbildung
Über 320 Ausbildungsberufe gibt es in Deutschland. Was bedeutet duale Berufsausbildung? Das ist die übliche Art in Deutschland seinen Beruf zu lernen: viel praktische Arbeit und Berufsschule. Hier finden Sie Informationen über das Thema Berufsausbildung: Von der Erstuntersuchung für Auszubildende bis hin zu Ausbildungszeiten, Anrechnungsmöglichkeiten, Aufnahme in einer Berufsschule oder Abschlussprüfung.Leistungen
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Azubi-Ticket Thüringen
Mit dem Azubi-Ticket Thüringen können Auszubildende rund um die Uhr in nahezu ganz Thüringen Zug, Bus und Straßenbahn fahren. Das Ticket ist personengebunden. Azubis mit einem gültigen Ausbildungsvertrag oder einer Berufsfachschule. Azubis aus länderübergreifenden Fachklassen, wenn entweder...
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Gesundheits- und Krankenpflegehelfer - Ausländische Berufsqualifikationen anerkennen
Die Tätigkeit als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/Gesundheits- und Krankenpflegehelferin ist in Deutschland reglementiert. Das heißt, Sie dürfen in diesem Beruf uneingeschränkt und im vollen Umfang nur dann arbeiten, wenn Sie formal zum Führen der Berufsbezeichnung “ Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/-in”...
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Facharzt - Ausländische Berufsqualifikationen anerkennen
Wenn Sie in Deutschland als Facharzt/Fachärztin tätig sein wollen, brauchen Sie die Anerkennung Ihrer ausländischen Facharztqualifikation durch die zuständige Landesärztekammer Thüringen. Die Anerkennung richtet sich nach der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Thüringen.
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Fachzahnarzt - Ausländische Berufsqualifikationen anerkennen
Wenn Sie in Deutschland als Fachzahnarzt/Fachzahnärztin tätig sein wollen, brauchen Sie die Anerkennung Ihrer Fachzahnarztqualifikationen durch die zuständige Landeszahnärztekammer. Die Anerkennung richtet sich nach der Weiterbildungsordnung der Landeszahnärztekammer.
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Fachapotheker - Ausländische Berufsqualifikationen anerkennen
Wenn Sie in Deutschland als Fachapotheker/Fachapothekerin tätig sein wollen, brauchen Sie die Anerkennung Ihrer Fachapothekerqualifikationen durch die zuständige Landesapothekerkammer. Die Anerkennung richtet sich nach der Weiterbildungsordnung der Landesapothekerkammer Thüringen.
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Polizeivollzugsdienst - Ausländische Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung anerkennen
Sie haben im Ausland eine berufliche Qualifikation für eine Tätigkeit in der Verwaltung erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf (als Beamte) arbeiten? Dann müssen Sie im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens prüfen lassen, ob Sie mit dem von Ihnen erworbenen Abschluss die Voraussetzungen erfüllen.
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Feuerwehrtechnischer Dienst - Ausländische Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung anerkennen
Sie haben im Ausland eine berufliche Qualifikation für eine Tätigkeit in der Verwaltung erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf (als Beamte) arbeiten? Dann müssen Sie im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens prüfen lassen, ob Sie mit dem von Ihnen erworbenen Abschluss die Voraussetzungen erfüllen.
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nichttechnischer Verwaltungsdienst - Ausländische Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung anerkennen
Sie haben im Ausland eine berufliche Qualifikation für eine Tätigkeit in der Verwaltung erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf (als Beamte) arbeiten? Dann müssen Sie im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens prüfen lassen, ob Sie mit dem von Ihnen erworbenen Abschluss die Voraussetzungen erfüllen.
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Steuerverwaltungsdienst - Ausländische Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung anerkennen
Sie haben im Ausland eine berufliche Qualifikation für eine Tätigkeit in der Verwaltung erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf (als Beamte) arbeiten? Dann müssen Sie im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens prüfen lassen, ob Sie mit dem von Ihnen erworbenen Abschluss die Voraussetzungen erfüllen.
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wirtschafts-, gesellschafts- und sozialwissenschaftlichen Dienst - Ausländische Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung anerkennen
Sie haben im Ausland eine berufliche Qualifikation für eine Tätigkeit in der Verwaltung erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf (als Beamte) arbeiten? Dann müssen Sie im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens prüfen lassen, ob Sie mit dem von Ihnen erworbenen Abschluss die Voraussetzungen erfüllen.