Zuständigkeitsfinder
Außergerichtliche Verfahren und Streitschlichtung
Schlichten muss kein Umweg sein, sondern kann Sie direkt zur Lösung führen. Gerichtsverfahren kosten häufig viel Zeit, Geld und Nervenkraft. Die Durchführung einer Schlichtung kann dagegen viele Risiken und Unannehmlichkeiten der Prozessführung ersparen.Leistungen
- Erbauseinandersetzung
- Schiedsstelle Sozialhilfe
- Schlichtungsverfahren bei Streitigkeiten aus Berufsbildungsverhältnissen
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Schlichtung zwischen Auszubildenden und Ausbildungsbetrieb beantragen
Schlichtung zwischen Auszubildenden und Ausbildungsbetrieb beantragen Formelle Schlichtung zwischen Betrieb und Auszubildenden Für Ausbildung kann die zuständige Stelle (beispielweise Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder andere Kammer) eine Streitschlichtung durchführen....
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Erbengemeinschaft vermitteln bei Erbauseinandersetzung
Bei Auseinandersetzungen unter Erben kann ein Antrag auf Vermittlung gestellt werden. Zuständig ist der Notar.
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Vollstreckung von Steuerschulden
Die Finanzbehörde ist gesetzlich verpflichtet, Steuern nicht nur gleichmäßig festzusetzen, sondern auch gleichmäßig zu erheben. Werden förmlich festgestellte Ansprüche der Finanzverwaltung nicht freiwillig erfüllt, bedient sich die Finanzbehörde daher des Einsatzes hoheitlicher Machtmittel. Vollstreckungsvoraussetzungen:...
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Kinder- und Jugendhilfe/ Sozialhilfe: Schiedsstellen
Zur Klärung von streitigen Sachverhalten bei den Vergütungsvereinbarungen für Einrichtungen der Sozialhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe können sich die Parteien an die entsprechende Schiedsstelle wenden. Die Geschäftsstellen für diese Schiedsstellen sind im Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilung...