Zuständigkeitsfinder

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Jagd
Leistungen
  • Artenschutz erteilen einer Ausnahmegenehmigung und Befreiung

    Eine Ausnahmegehmigung oder Befreiung vom Artenschutz muss beantragt werden. Zuständig sind: das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz als obere Naturschutzbehörde und als Landesfachanstalt und die unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten

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Leistungen nach Lebenslagen