Zuständigkeitsfinder
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Jagd
Leistungen
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Artenschutz erteilen einer Ausnahmegenehmigung und Befreiung
Eine Ausnahmegehmigung oder Befreiung vom Artenschutz muss beantragt werden. Zuständig sind: das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz als obere Naturschutzbehörde und als Landesfachanstalt und die unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten
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Leistungen nach Lebenslagen
- Arbeit und Beruf
- Bauen
- Berufsausbildung
- Bürger
- Erbschaft und Testament
- Familie und Partnerschaft
- Geburt
- Gesellschaft und Politik
- Gewerbe und Wirtschaft
- Kinderbetreuung
- Krankheit und Behinderung
- Landwirtschaft und Umwelt
- Notlagen und Opferhilfen
- Personalausweis und Reisepass
- Ruhestand
- Schule
- Staatsangehörigkeit
- Sterbefall (Tod)
- Studium
- Umzug
- Unternehmen
- Verkehr und Mobilität
- Verwaltung
- Wehr- und Zivildienst
- Wissenschaft
- Wohnen