Zuständigkeitsfinder

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Erbfolge
Leistungen
  • Erbengemeinschaft vermitteln bei Erbauseinandersetzung

    Bei Auseinandersetzungen unter Erben kann ein Antrag auf Vermittlung gestellt werden. Zuständig ist der Notar.  

  • Erbfolge

    Wenn jemand stirbt und keine letztwillige Verfügung hinterlassen hat, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Sie beruht auf den allgemeinen Vorstellungen darüber, an wen das Vermögen von Verstorbenen gerechterweise fallen sollte. Grundsätzlich erben die Blutsverwandten und der Ehegatte bzw. - bei...

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Leistungen nach Lebenslagen