Zuständigkeitsfinder

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Erbschaftsantritt/ Erbfall
Leistungen
  • Erbenhaftung

    Mit der Annahme einer Erbschaft gehen auf den Erben auch die Verbindlichkeiten des Erblassers über. So haften Sie als Erbe grundsätzlich auch mit Ihrem eigenen Vermögen für die Schulden des Erblassers.

    Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken....

  • Erbschein ausstellen

    Nach einer Erbschaft kann es notwendig sein, einen Erbschein zu beantragen, um beispielsweise am Geschäftsverkehr teilnehmen zu können. Dieser muss beim Nachlassgericht des zuständigen Amtsgerichts beantragt werden.

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Leistungen nach Lebenslagen