Zuständigkeitsfinder
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Arbeitslosigkeit
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Leistungen
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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stellt den Lebensunterhalt älterer oder dauerhaft voll erwerbsgeminderter Menschen sichern. Zuständig ist das Sozialamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.
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Leistungen nach Lebenslagen
- Arbeit und Beruf
- Bauen
- Berufsausbildung
- Bürger
- Erbschaft und Testament
- Familie und Partnerschaft
- Geburt
- Gesellschaft und Politik
- Gewerbe und Wirtschaft
- Kinderbetreuung
- Krankheit und Behinderung
- Landwirtschaft und Umwelt
- Notlagen und Opferhilfen
- Personalausweis und Reisepass
- Ruhestand
- Schule
- Staatsangehörigkeit
- Sterbefall (Tod)
- Studium
- Umzug
- Unternehmen
- Verkehr und Mobilität
- Verwaltung
- Wehr- und Zivildienst
- Wissenschaft
- Wohnen