Zuständigkeitsfinder
Lizenzen/Zeugnisse
Leistungen
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Bewachungsgewerbe (Sonstige): Erlaubnis
Für Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe, die nicht in folgenden Bereichen ausgeübt werden, gilt ein vereinfachtes Erlaubnisverfahren: Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr Schutz vor Ladendieben Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen...
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Führungszeugnis
Führungszeugnisse werden auf Antrag erstellt. Es fallen Gebühren an. Der Antrag ist bei der Meldebehörde Ihrer Gemeinde bzw. Stadt bzw. Verwaltungsgemeinschaft einzureichen, die den Antrag zwecks Ausstellung an das Bundesamt für Justiz weiterleitet. Der Antrag kann auch online beim Bundesamt...
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sozialpädagogische Fachkräfte: Staatliche Anerkennung
Die staatliche Anerkennung von Studien- und Ausbildungsabschlüssen erfolgt auf Antragstellung durch die jeweilige Bildungseinrichtung mit dem Zeugnis. Eine Antragstellung von Ausbildungs- und Befähigungsnachweisen in der Sozialpädagogik, die vor 1996 absolviert wurden, erfolgt beim Thüringer...
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Freiverkäufliche Arzneimittel Sachkenntnisprüfung zum Verkauf ablegen
Sachkenntnisprüfung zum Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln Abnahme Grundsätzlich dürfen Arzneimittel nur in Apotheken verkauft werden. Allerdings gibt es Ausnahmen für die sogenannten freiverkäuflichen Arzneimittel. Durch die Prüfung wird festgestellt, ob der Prüfling ausreichende Kenntnisse...
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Fahreignung Begutachtungsstelle - Anerkennung beantragen
Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung und ihre Begutachtungsstellen müssen vom Thüringer Landesverwaltungsamt (Ref. 520) anerkannt sein.
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Fähren- und Schifffahrtsanlagen errichten, ändern, betreiben - Erlaubnis / Bewilligung
Für die Errichtung, den Betrieb oder wesentlich Änderungen an der Anlage oder bezüglich des Betriebs von Fähren- und Schiffahrtsanlagen wird eine Erlaubnis benötigt. Zuständig: Wenden Sie sich an das zuständige Landratsamt, untere Wasser- und Naturschutzbehörden.
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Fahrlehrerausbildungsstätten - Anerkennung beantragen
Wollen Sie Personen, die Fahrlehrer oder Fahrlehrerin werden wollen (Fahrlehreranwärter*anwärterinnen), ausbilden oder ausbilden lassen, benötigen Sie die amtliche Anerkennung Ihres Betriebes als Fahrlehrerausbildungsstätte. Zuständig: das Thüringer Landesverwaltungsamt.
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Fischereierlaubnisscheine erteilen - Auskunft erhalten
Fischereierlaubnisscheinerteilung, Besitzer eines Gewässers, Inhaber von Fischereirechten
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Führungszeugnis - erweitertes
Das erweiterte Führungszeugnis kann über Personen erteilt werden, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Es dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Im Interesse eines effektiven Kinder- und Jugendschutzes werden in das erweiterte...
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Gesundheitsfachberufsbezeichnung - Erlaubnis
Wer eine Berufsbezeichnung in einem der nachfolgenden Gesundheitsfachberufe führen will, benötigt eine Erlaubnis: Gesundheits- und Krankenpfleger technischer Assistent in der Medizin Logopäde Hebamme Diätassistent Physiotherapeut Ergotherapeut Masseur medizinischer Bademeister Podologe Altenpfleger...
Leistungen nach Lebenslagen
- Arbeit und Beruf
- Bauen
- Berufsausbildung
- Bürger
- Erbschaft und Testament
- Familie und Partnerschaft
- Geburt
- Gesellschaft und Politik
- Gewerbe und Wirtschaft
- Kinderbetreuung
- Krankheit und Behinderung
- Landwirtschaft und Umwelt
- Notlagen und Opferhilfen
- Personalausweis und Reisepass
- Ruhestand
- Schule
- Staatsangehörigkeit
- Sterbefall (Tod)
- Studium
- Umzug
- Unternehmen
- Verkehr und Mobilität
- Verwaltung
- Wehr- und Zivildienst
- Wissenschaft
- Wohnen