Zuständigkeitsfinder

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Tierhaltung
Leistungen
  • Vogelgrippe

    Der Fund von toten Vögeln bzw. beim Verdacht auf Vogelgrippe in Infektionsgebieten und in sogenannten Risikogebieten, muss die zuständige Behörde informiert werden. Zuständig: das für den Wohnort zuständige Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises/der kreisfreien Stadt.

  • Futtermittelkontrolle

    Futtermittel für Haus- und Nutztiere unterliegt Sicherheitskontrollen. In Thüringen ist das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum zuständig.

  • Geflügelpest

    Die Klassische Geflügelpest ("Vogelgrippe") ist eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hochpathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Infektionen mit anderen Subtypen bleiben meist ohne gravierende klinische Auswirkungen....

  • Viehhandel (gewerblich) - Anzeige

    Wenn Sie gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Sammelstelle betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

  • Artenschutz erteilen einer Ausnahmegenehmigung und Befreiung

    Eine Ausnahmegehmigung oder Befreiung vom Artenschutz muss beantragt werden. Zuständig sind: das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz als obere Naturschutzbehörde und als Landesfachanstalt und die unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten

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Leistungen nach Lebenslagen