Zuständigkeitsfinder
Erlaubnis zum Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal Erteilung für Bewachungsaufgaben auf Seeschiffen (§ 31 Abs. 1 Gewerbeordnung)
Leistungsbeschreibung
Wenn maritime Bewachungsaufgaben wahrgenommen werden sollen, stellt die Waffenbehörde Hamburg deutschlandweit waffenrechtliche Erlaubnisse aus. Diese ist Voraussetzung für den Erwerb, Besitz und das Führen von Waffen und Munition durch das Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen, die die Bundesflagge führen.