Zuständigkeitsfinder
Ausländische Qualifikation im Bereich der Klinischen Neuropsychologie als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder Psychologischer Psychotherapeut anerkennen
Leistungsbeschreibung
Das Führen der Zusatzbezeichnung „Klinische Neuropsychologie“ ist in Deutschland reglementiert. Das heißt, wenn Sie eine ausländische Qualifikation in diesem Bereich haben und in Thüringen mit dieser Zusatzbezeichnung arbeiten wollen, brauchen Sie die Anerkennung Ihrer Qualifikation durch die zuständige Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK).
Die Anerkennung Ihrer Zusatzbezeichnung im Bereich der "Klinischen Neuropsychologie" ist nur dann möglich, wenn Sie bereits eine in Deutschland gültige Approbation als Psychologischer Psychotherapeut oder als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut haben. Das heißt, Sie müssen zuerst Ihre Qualifikation als Psychologischer Psychotherapeut oder als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut anerkennen lassen und die Approbation erhalten.
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