Zuständigkeitsfinder

Beitragsfreies Betreuungsjahr (sog. Kita-Jahr) - Information

Leistungsbeschreibung

In dem Gesetzentwurf der Landesregierung über die Neuregelung der Kindertagesbetreuung ist in § 30 Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz -ThürKitaG-) vorgesehen, dass die Träger der Kindertageseinrichtungen ab dem 01.01.2018 für das letzte Besuchsjahr vor Schuleintritt keinen Elternbeitrag mehr erheben dürfen.

Eines Antrages der Eltern bedarf es für die Beitragsbefreiung nicht.

Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzentwurf vom Thüringer Landtag im Hinblick auf die Elternbeitragsfreiheit rechtszeitig verabschiedet wird und somit am 01.01.2018 in Kraft tritt.


Leistungen nach Lebenslagen