Zuständigkeitsfinder

NiSV-Anzeige des Betriebes für Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen für kosmetische oder sonstige nichtmedizinische Einsatz

Leistungsbeschreibung

Die zuständige Behörde hat die Anzeige der Inbetriebnahme bzw. den Betrieb vorhandener Anlagen vor dem 31.12.2020, entgegenzunehmen.

Formulare

  • Der Antrag kann formlos gestellt werden.
  • Eine elektronische Einreichung der Unterlagen ist möglich.
Für die Anzeige von interaktivem Java wird die JAVA RE benötigt. Für PDF der Acrobat Reader.

Leistungen nach Lebenslagen