Zuständigkeitsfinder

Fischereilicher Hegeplan Anzeige

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Inhaber eines Fischereirechts (Fischereiberechtigter) oder Pächter des Fischereiausübungsrechtes für ein Gewässer sind, so haben Sie für Ihren Fischereibezirk einen Hegeplan aufzustellen und diesen der zuständigen unteren Fischereibehörde anzuzeigen.

Für fischereiwirtschaftlich genutzte Fischteiche (Aquakultur) und Teiche, die weniger als zwölf Jahre mit Wasser bespannt sind, brauchen keine Hegepläne aufgestellt werden.

In Thüringen obliegt die Aufsicht über die Durchführung der Hegepläne der zuständigen unteren Fischereibehörde.

Sie führt Kontrollen der Hegepläne zur Sicherung einer nachhaltigen Fischereiausübung durch. Genügen die Angaben in den Hegeplänen nicht zur Sicherung der guten fachlichen Praxis im Fischereibezirk und angrenzenden Fischereibezirken oder Hegegemeinschaften, kann die zuständige untere Fischereibehörde geeignete fischereiliche Maßnahmen anordnen.

Formulare

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Leistungen nach Lebenslagen