Zuständigkeitsfinder
Anerkennung von Erzeugerzusammenschlüssen landwirtschaftlicher Qualitätsprodukte
Leistungsbeschreibung
Das TLLLR ist die zuständige Stelle für die Anerkennung von Erzeugerzusammenschlüssen für landwirtschaftliche Qualitätsprodukte nach Art. 27 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013.
Das TLLLR überprüft die die Anerkennungsvoraussetzungen bei anerkannten Erzeugergemeinschaften und ist für den Vollzug der Maßnahmen im Rahmen von Aussetzung, Widerruf und Entzug der Anerkennung zuständig.
Zudem ist es die zuständige Stelle für die Pflege des Agrarorganisationenregisters.
Formulare
Leistungen nach Lebenslagen
- Arbeit und Beruf
- Bauen
- Berufsausbildung
- Bürger
- Erbschaft und Testament
- Familie und Partnerschaft
- Geburt
- Gesellschaft und Politik
- Gewerbe und Wirtschaft
- Kinderbetreuung
- Krankheit und Behinderung
- Landwirtschaft und Umwelt
- Notlagen und Opferhilfen
- Personalausweis und Reisepass
- Ruhestand
- Schule
- Staatsangehörigkeit
- Sterbefall (Tod)
- Studium
- Umzug
- Unternehmen
- Verkehr und Mobilität
- Verwaltung
- Wehr- und Zivildienst
- Wissenschaft
- Wohnen