Zuständigkeitsfinder

Verkehrswert nach BauGB Feststellung / Grundstückswert Ermittlung

Leistungsbeschreibung

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre (§194 Baugesetzbuch).

Unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften werden auf Antrag durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken und über den Verkehrswert von Rechten an Grundstücken erstattet.

Verkehrswertgutachten werden u. a. auch durch speziell ausgebildete öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Sachverständige erstellt.

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Leistungen nach Lebenslagen