Zuständigkeitsfinder

Befreiung von einzelnen Fächern der Wiederholungsprüfung zum Eisenbahnbetriebsleiter (§ 23 EBPV) beantragen

Leistungsbeschreibung

Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Eisenbahnverkehrsunternehmen haben vor der Betriebsaufnahme Eisenbahnbetriebsleiter zu bestellen. Für die Zulassung als Eisenbahnbetriebsleiter muss im Rahmen der Eisenbahnbetriebsleiterprüfung nachgewiesen werden, dass man über die erforderlichen Kenntnisse auf dem Gebiet der Eisenbahntechnik und des Eisenbahnbetriebes mit ihren rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Bezügen verfügt.  Eine nicht bestandene Prüfung darf zweimal wiederholt werden, jedoch frühestens sechs Monate nach Beendigung der vorangegangenen Prüfung.

Auf Antrag wird der Prüfling von der Prüfung in einzelnen Fächern befreit, wenn er darin in der vorangegangenen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat und sich innerhalb eines Jahres nach Beendigung der nicht bestandenen Prüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet.

Formulare

keine

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Leistungen nach Lebenslagen