Zuständigkeitsfinder
Wein - Betriebsnummer für die Prüfung von Qualitätswein, Sekt und Perlwein beantragen
Leistungsbeschreibung
Vor der Vermarktung von Qualitätswein, -sekt und –perlwein muss dieser hinsichtlich der sensorischen und analytischen Beschaffenheit geprüft werden. Erst nach der bestandenen Prüfung darf Qualitätswein, -sekt und –perlwein vermarktet werden. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, benötigt der Betrieb eine Betriebsnummer.