Zuständigkeitsfinder

Betriebsnummer für die Prüfung von Qualitätswein, Sekt und Perlwein beantragen

Leistungsbeschreibung

Vor der Vermarktung von Qualitätswein, -sekt und –perlwein muss dieser hinsichtlich der sensorischen und analytischen Beschaffenheit geprüft werden. Erst nach der bestandenen Prüfung darf Qualitätswein, -sekt und –perlwein vermarktet werden. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, benötigt der Betrieb eine Betriebsnummer.

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja, Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

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Leistungen nach Lebenslagen