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Fahrerlaubnis - Bestehende Fahrerlaubnis um Klasse C, C1, CE oder C1E erweitern

Leistungsbeschreibung

Um Lkw oder Fahrzeugkombinationen aus einem Lkw und einem Anhänger fahren zu dürfen, brauchen Sie eine erweiterte Fahrerlaubnis für die Klasse C, CE, C1 oder C1E. Sie können die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts beantragen. Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen C, CE, C1, oder C1E werden diese auf 5 Jahre befristet erteilt. Eine Verlängerung müssen Sie vor Ablauf der Frist beantragen.

Je nach Klasse sind Sie mit der erweiterten Fahrerlaubnis berechtigt, verschiedene Lkw oder Fahrzeugkombinationen aus einem Lkw und einem Anhänger zu führen. Um die Erweiterung zu beantragen, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen.

Fahrerlaubnis Klasse C:

Kraftfahrzeuge mit mehr als 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz

Anhänger mit bis zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse

vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse B

Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Lkw fahren

Fahrerlaubnis Klasse CE:

Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz

Anhänger mit bis zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse

vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse C

Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Lkw fahren

Fahrerlaubnis Klasse C1:

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Geamtmasse zwischen 3.500 kg und 7.500 kg und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz

Anhänger mit bis zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse

vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse B

Mindestalter: 18 Jahre

Fahrerlaubnis Klasse C1E:

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,.500 kg und 7.500 kg und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz

Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg, sofern die zulässige Geamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.

bei Zugfahrzeug der Klasse B: Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.

vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse C1

Mindestalter: 18 Jahre

Formulare

Bund, Länder und Kommunen arbeiten aktuell daran, Ihnen alle wesentlichen Behördengänge digital zu ermöglichen. 

Bitte erkundigen Sie sich bspw. auf der Internetseite Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob diese bereits die elektronische Antragstellung für Ihre Fahrerlaubnisangelegenheit anbietet.
 

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