Zuständigkeitsfinder

Approbation als Kinder- und Jugendlichentherapeut oder -therapeutin beantragen

Leistungsbeschreibung

Nach Ihrer erfolgreichen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in Thüringen und Bestehen der staatlichen Prüfung können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut stellen. Mit Erteilung der Approbation sind Sie berechtigt, den Beruf des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bzw. der -therapeutin in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben. Das Approbationsverfahren findet für alle, die ein Studium vor dem 01. September 2020 begonnen und die Ausbildung bis zum 01. September 2032 erfolgreich abgeschlossen haben, statt.  

Die Approbation wird unbefristet erteilt, darf nicht mit Nebenbestimmungen versehen werden und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein, aber nach vorheriger Terminvereinbarung möglich

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Leistungen nach Lebenslagen