Zuständigkeitsfinder
Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Entgegennahme
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Gesundheitsfachberuf selbstständig ausüben wollen oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzeigen. Auch wesentliche Änderungen (z.B. der Praxisanschrift) müssen Sie anzeigen.
Zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Bereich die Tätigkeit ausgeübt wird.