Zuständigkeitsfinder

Bauen - Anzeige der Beseitigung einer baulichen Anlage

Leistungsbeschreibung

Eine bauliche Anlage können Sie ohne Beteiligung der Bauaufsichtsbehörde beseitigen,

  • wenn es sich um ein freistehendes Gebäude der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 handelt,
  • wenn es sich um eine sonstige Anlage, die kein Gebäude ist, mit einer Höhe bis zu 10 m handelt,
  • wenn verfahrensfreie Anlagen nach der Thüringer Bauordnung betroffen sind.

Sobald Sie eine andere bauliche Anlage beseitigen möchten, müssen Sie dies zuvor bei der Bauaufsichtsbehörde anzeigen.

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die JAVA RE benötigt. Für PDF der Acrobat Reader.

Leistungen nach Lebenslagen