Zuständigkeitsfinder

Fischereischein Ausstellung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein aufgrund der Fischereischeinpflicht.

Diesen stellt die für den Wohnort zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung nicht erforderlich machen.

Für das Angeln im jeweiligen Gewässer benötigen Sie zusätzlich einen Erlaubnisschein zum Fischfang, der beim Fischereiberechtigten (Besitzer des Fischereirechtes) oder Fischereipächter des Gewässers einzuholen ist.

Formulare

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Leistungen nach Lebenslagen