Zuständigkeitsfinder

Flurbereinigung

Leistungsbeschreibung

Als Flurbereinigung (Flurneuordnung) werden Verfahren zur Neuordnung ländlichen Grundbesitzes nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) verstanden.

Durch die Neuordnung der Eigentumsverhältnisse und begleitende Infrastrukturmaßnahmen (z. B. ländlicher Wegebau) sollen Nutzungskonflikte beseitigt und der ländliche Raum besser erschlossen werden. Gleichzeitig können für Maßnahmen Dritter Flächen bereitgestellt werden.

Aufwendungen der beteiligten Grundeigentümer (Teilnehmer), die bei der Ausführung der Verfahren entstehen (z. B. Kosten für den Wegebau und die Vermessung), können als Ausführungskosten gefördert werden.

Da ein Flurbereinigungsverfahren in der Regel eine Laufzeit von mehreren Jahren hat, ist die Wahl der geeigneten Verfahrensart wichtig. Es wird immer die Verfahrensart ausgewählt, mit der die angestrebten Ziele möglichst einfach, schnell und kostengünstig erreicht werden können.

Das FlurbG unterscheidet folgende Verfahrensarten:

  • Regelflurbereinigung nach § 1 FlurbG
  • Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
  • Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG -> Wahl für Großbauvorhaben z. B. Autobahnbau
  • Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren nach § 91 FlurbG
  • Freiwilliger Landtausch nach § 103a FlurbG (Sonderfall)

Weitere Informationen zur Flurbereinigung / Flurneuordnung sind auf der Internet-Seite des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation des (TLBG) zu finden, siehe Link:


Leistungen nach Lebenslagen